Für Schenkungen in der Familie gelten hohe Steuerfreibeträge
Stand: 22.06.2017
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Berlin - Schenkungen sind generell steuerpflichtig. Zahlen muss der Beschenkte. Allerdings gibt es für nahe Verwandte recht hohe Freibeträge. Wir erklären, wie viel Geld Sie steuerfrei verschenken können.
Konto- und Depotübertragungen in der Familie werden in der Regel als steuerpflichtige Schenkung angesehen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Dient das Geld nicht dem laufenden Unterhalt, müssen die Empfänger ab einem bestimmten Betrag Steuern zahlen.
Diese Freibeträge gelten bei der Schenkungssteuer
Allerdings gibt es Freibeträge: Für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner liegt er bei 500.000 Euro. Jedes Kind kann 400.000 Euro bekommen und jedes Enkelkind 200.000 Euro. Für Geschwister, Nichten und Neffen liegt der Freibetrag bei je 20.000 Euro. Gleiches gilt für Nichtverwandte und Paare ohne Trauschein.
Steuerpflichtig ist der Beschenkte, er muss also die Schenkungsteuer abführen. Der Schenkende haftet aber für die Steuerschuld, wenn der Beschenkte nicht zahlt. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden.