Früher in Rente: Lücken durch private Vorsorge schließen
Stand: 26.06.2012
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Frankfurt/Main - Das Renteneintrittsalter wird seit diesem Jahr schrittweise nach oben angepasst. So werden im Jahr 1964 Geborene erst mit 67 Jahren in den Ruhestand treten können. Wer schon vorher in Rente gehen will, sollte sich über die Abschläge bei der gesetzlichen Rente informieren, empfiehlt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Etwaige Fehlbeträge sollten dann mit privater Vorsorge ausgeglichen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Rente verringert sich für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, um 0,3 Prozent. Das bedeutet: Wer mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen möchte, muss mindestens 18 Prozent weniger Rente hinnehmen und deshalb ausreichend privat vorsorgen. 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sollten grundsätzlich auch im Ruhestand verfügbar sein.