Freistellungsauftrag: Neue Regeln für Sparer
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 03.01.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer Freistellungsaufträge ändern oder erteilen möchte, benötigt dazu künftig seine Steuer-Identifikationsnummer. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Mit diesem Vorgehen will der Fiskus verhindern, dass Anleger mit mehreren Bankverbindungen den zulässigen Höchstbetrag überschreiten.
Sparer haben einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro, für Ehepaare liegt er bei 1602 Euro pro Jahr. Für Kapitalerträge, die oberhalb dieser Grenze liegen, müssen Steuern abgeführt werden.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Inbank:
2,82 % Zinsen (vorher 2,9 %)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 12 Monate 3,10 % (vorher 2,95 %)
- 18 Monate 3,00 % (vorher 2,80 %)
- 24 Monate 2,90 % (vorher 2,65 %)
- 36 Monate 2,55 % (vorher 2,35 %)
- 48 Monate 2,35 % (vorher 1,85 %)
- 60 Monate 2,10 % (vorher 1,60 %)
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 3,10 % (vorher 3,25 %)
- 6 Monate 3,05 % (vorher 3,30 %)
Tagesgeld der IKB:
3,35 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert für 3 Monate ab Kontoeröffnung
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