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Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen mehrmals nutzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Bei Erbschaften und Schenkungen müssen die Begünstigten nur auf den Teil Steuern bezahlen, der über ihren persönlichen Freibetrag hinausgeht. Dessen Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.

Das Finanzamt räumt jedem Erben oder Beschenkten einen Freibetrag ein. Das bedeutet: Erst wenn das Erbe den Betrag überschreitet, werden Steuern fällig, erklärt die Stiftung Warentest. Dabei gilt: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist, desto mehr kann steuerfrei vermacht werden.

Kinder erben bis 400.000 Euro steuerfrei

Ehepartner können bis zu 500.000 Euro erben, ohne dem Finanzamt Steuern zahlen zu müssen. Kinder können von jedem Elternteil 400.000 Euro erhalten. Für Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten, Freunde bleiben 20.000 Euro steuerfrei.

Freibtrag alle zehn Jahre nutzen

Der jeweilige Freibetrag wird alle zehn Jahre aufs Neue gewährt. Damit kann Vermögen auch über Schenkungen auf andere übertragen werden, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Vor allem bei größeren Familienvermögen ist es ratsam, Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig zu planen, damit später weniger Erbschaftssteuer anfällt. Die Schenkung des selbst genutzten Eigenheims ist unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern immer steuerfrei, unabhängig vom Wert der Immobilie.