Freibeträge für 2014 eintragen lassen
Stand: 14.11.2013
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Berlin - Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu hohe Steuern vorausgezahlt. "Dem kann mit dem Beantragen von entsprechenden Freibeträgen begegnet werden", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Es ist bereits möglich, die Freibeträge für das Jahr 2014 beim Finanzamt zu beantragen. Berufspendler, Unterhaltszahler und Steuerzahler mit doppelter Haushaltsführung zum Beispiel haben Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können.
"Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, das Beantragen über die Einkommensteuererklärung oder im Wege eines Freibetrages auf der elektronischen Lohnsteuerkarte", erläutert Käding. Werden diese Kosten bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das Nettogehalt entsprechend, und der Steuerzahler kann eher über das Geld verfügen, als wenn er den Einkommensteuerbescheid abwartet. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden.
Ein solcher Antrag setzt voraus, dass der Steuerzahler hohe Aufwendungen haben wird, weil Freibeträge erst ab einer bestimmten Größenordnung eingetragen werden. Dabei kann es zum Beispiel um hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg gehen, für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten.
Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen insgesamt einen Betrag von 600 Euro überschreiten. "Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro übersteigen", erläutert Käding.