Fondsanteile sind vor Insolvenz geschützt
Stand: 18.06.2014
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Frankfurt/Main - Bei Investmentfonds sind die Anteile der Sparer vor Insolvenz geschützt. Denn das Fondsvermögen wird als so genanntes Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.
Wird eine Fondsgesellschaft zahlungsunfähig, werde das Geld der Sparer auf Sperrkonten beziehungsweise in Sperrdepots verwahrt. Auf sie könnten weder die Fondsgesellschaft noch deren Gläubiger zugreifen.