Fonds: Neue Vorabpauschale kommt auf manche Anleger zu
Stand: 15.11.2017
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Berlin - Zum 1. Januar 2018 müssen sich Fondsanleger mit den neuen Regeln für die Besteuerung ihrer Fonds befassen. Wer einen ausländischen Fonds in seinem Depot hat, der die Erträge automatisch wieder anlegt (thesauriert), muss künftig eine Vorabpauschale zahlen. Diese kann maximal so hoch sein wie die Wertsteigerung des Fonds.
Ermittelt wird dieser fiktive Betrag von der Depotbank, sie rechnet ihn am ersten Werktag des Folgejahres ab und führt die Steuer an das Finanzamt ab. Da die Fondsgesellschaft diese zu zahlenden Steuern aber nicht aus dem Fondsvermögen entnehmen, haben die Banken das Recht, das Geld von einem Verrechnungskonto oder dem Girokonto des Kunden einzuziehen. Sollte das Konto keine Deckung aufweisen, darf die Bank für die Steuer auch den Dispokredit nutzen. Anleger können dem widersprechen, müssen dann aber eine Steuererklärung machen.
Einzige Möglichkeit zu verhindern, dass Steuern vom Girokonto oder dem Verrechnungskonto eingezogen werden: Sparer müssen ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilen. Denn Gewinne bis zu einem Betrag von 801 Euro (1602 Euro bei Ehepaaren) sind steuerfrei.