Finanztransaktionssteuer: Was darunter zu verstehen ist
Stand: 05.05.2010
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Berlin - Die derzeit im Zusammenhang mit der Griechenland-Hilfe diskutierte Finanztransaktionssteuer (FTT) hat ihre Wurzel in der so genannten Tobin-Tax. Diese 1972 vom US-Wirtschaftswissenschaftler James Tobin ins Spiel gebrachte Steuer beschränkte sich auf eine Abgabe auf Devisentransaktionen, also eine Steuer auf internationale Währungsgeschäfte, um Spekulationen mit Devisen einzudämmen. Diese Idee wurde mit der FTT auf alle spekulationsanfälligen Bereiche - von Devisen, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere über Derivate bis Rohstoffe und Immobilientitel - ausgeweitet.
Um nicht grundsätzlich gegen einen Börsenhandel vorzugehen, wird eine Abgabe in Höhe von 0,01 bis zu 0,5 Prozent - dem Satz der Börsenumsatzsteuer in London, die vor allem auf inländische Aktien erhoben wird - vorgeschlagen. Ein Steuersatz auf Finanztransaktionen von nur 0,1 Prozent würde nach Berechnungen von Attac weltweit 730 Milliarden US-Dollar jährlich erbringen. In Deutschland rechnet die SPD mit 16 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr.
Als Einstieg in eine internationale Finanztransaktionssteuer regen Nichtregierungsorganisationen eine Abgabe auf Börsenumsätze auf nationaler Ebene an. Demgegenüber warnen die Kreditinstitute vor unkalkulierbaren Auswirkungen. Der Bankenverband sieht in einem solchen Fall die Leistungsfähigkeit der Finanzmärkte beeinträchtigt und damit die Wettbewerbsfähigkeit gerade derjenigen Volkswirtschaften beschädigt, die wie Deutschland wegen hoher Lohnkosten auf Kapital dringend angewiesen sind.