Finanzministerium: 2014 keine kalte Progression
Stand: 15.12.2014
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Berlin - Die Kombination aus niedriger Inflation und einer Anhebung des Steuerfreibetrags werden den Effekt der sogenannten kalten Progression verhindern. Dies ließ das Bundesfinanzministerium bekanntgeben.
"Es trifft zu, dass es 2014 keine Wirkung der kalten Progression gegeben hat", bestätigte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Freitag in Berlin einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Ursache dafür ist auch der Anstieg des Grundfreibetrages zu Beginn dieses Jahres, der sich auch in den kommenden Jahren weiter erhöhen könnte.
Hintergrund sind neue Berichte des Finanzministeriums zur Entwicklung der kalten Progression und zum Existenzminimum, für die der Sprecherin zufolge am Donnerstag die Ressortabstimmung eingeleitet wurde. Im Januar soll sich demnach das Bundeskabinett damit befassen.
Niedrige Inflation und Anhebung des Steuerfreibetrags verhindern kalte Progression
Die Kombination aus niedriger Inflation und der Anhebung des Grundfreibetrages führt demnach 2014 dazu, "dass in diesem Jahr voraussichtlich keine kalte Progression entstehen wird", zitierte die "SZ" aus der Vorlage des Finanzministeriums. 2013 betrug die Belastung pro Steuerzahler demnach im Durchschnitt 16 Euro.
2015 und 2016 dürften die Bundesbürger dem Bericht zufolge durch die kalte Progression mit 17 und 20 Euro bei einem Prozent Inflation beziehungsweise mit 73 und 78 Euro bei zwei Prozent Inflation belastet werden. Auch dies werde allerdings durch weitere Erhöhungen des Grundfreibetrages voraussichtlich kompensiert.
Bericht: "Anhebung des Grundfreibetrags zur Sicherung des Existenzminimums notwendig"
Hintergrund ist hier der neue Existenzminimumbericht. Laut "SZ" wird erwartet, dass die Regierung auf dessen Grundlage den steuerlichen Grundfreibetrag von Alleinstehenden im kommenden Jahr noch einmal um 118 und 2016 um weitere 180 auf dann 8652 Euro anheben müsse, um sicherzustellen, dass das Existenzminimum wie vorgeschrieben nicht besteuert wird. Damit verschwinde dann auch die errechnete kalte Progression, hieß es. Zu diesen Zahlen äußerte sich das Finanzministerium zunächst nicht.
Prozentual gesehen noch größer ist laut "SZ" der Korrekturbedarf, der sich aus dem Existenzminimumbericht beim Kinderfreibetrag ergibt. Er muss demnach 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro auf 4608 Euro steigen. Die Kosten für die höheren Freibeträge, die laut "SZ" eigentlich bereits 2014 hätten angehoben werden müssen, bezifferte das Blatt für 2015 mit 1,8 Milliarden Euro und für 2016 noch einmal mit 1,6 Milliarden Euro.
Kalte Progression - Grund für ständige Debatten
Der Begriff kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs wegen des progressiven Steuertarifs am Ende womöglich weniger in der Tasche hat als vorher.
Das Thema hatte Anfang der Woche auf dem CDU-Parteitag für kontroverse Debatten gesorgt und steht am Wochenende auch auf der Agenda des Parteitags der Schwesterpartei CSU. Die CDU hatte beschlossen, dass noch in dieser Legislaturperiode der Abbau der kalten Progression eingeleitet werden soll.