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Finanzminister beschließen Hilfspaket zur Stabilisierung des Euro

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Berlin - Die Finanzminister der Europäischen Union haben ein Milliardenpaket zur Stabilisierung des Euro beschlossen. In der Nacht zum Montag verständigten sie sich in Brüssel darauf, die gemeinsame Währung mit mindestens 720 Milliarden Euro zu stützen. 500 Milliarden Euro steuert die EU bei, mindestens 220 Milliarden Euro der Internationale Währungsfonds (IWF).

Der europäische Beitrag setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Ein Notfallfonds in Höhe von 60 Milliarden Euro wird von der EU-Kommission direkt gespeist. Diese Mittel sollen per Verordnung unmittelbar zur Verfügung stehen und sind zeitlich nicht begrenzt. Weitere 440 Milliarden Euro steuern die Euro-Länder in Form von Garantien an eine Zweckgesellschaft bei. Die Kredite stehen drei Jahre lang zur Verfügung und werden zusätzlich zu den Griechenland-Hilfen gewährt. Der Anteil des IWF soll "mindestens die Hälfte des EU-Beitrags" umfassen.

Die genaue Höhe des deutschen Beitrags steht noch nicht fest. Gemäß des üblichen Verteilungsschlüssels könnten sich die deutschen Bürgschaften auf rund 123 Milliarden Euro summieren. Dies hängt jedoch vom Beitrag anderer Staaten und der Höhe der abgerufenen Mittel ab. Nicht ausgeschlossen ist, dass der deutsche Beitrag höher als die anvisierten 123 Milliarden Euro ausfällt.

Die Nothilfen sind an Bedingungen gekoppelt. Grundlage ist, dass bei IWF und EU Konsolidierungsprogramme vorlegt werden, die regelmäßig überprüft werden. Alle Mitgliedsstaaten der Euro-Zone verpflichteten sich, die Haushaltskonsolidierung zu beschleunigen und voranzutreiben und ein dauerhaftes Krisenreaktionsprogramm aufzulegen.

Grundlage für den Notfallfonds ist Artikel 122 (2) des Lissabon-Vertrags. In außergewöhnlichen Notsituationen sieht er Nothilfen seitens der EU vor. Dort heißt es: "Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss."