Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Finanzminister beschließen Hilfspaket zur Stabilisierung des Euro

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Berlin - Die Finanzminister der Europäischen Union haben ein Milliardenpaket zur Stabilisierung des Euro beschlossen. In der Nacht zum Montag verständigten sie sich in Brüssel darauf, die gemeinsame Währung mit mindestens 720 Milliarden Euro zu stützen. 500 Milliarden Euro steuert die EU bei, mindestens 220 Milliarden Euro der Internationale Währungsfonds (IWF).

Der europäische Beitrag setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: Ein Notfallfonds in Höhe von 60 Milliarden Euro wird von der EU-Kommission direkt gespeist. Diese Mittel sollen per Verordnung unmittelbar zur Verfügung stehen und sind zeitlich nicht begrenzt. Weitere 440 Milliarden Euro steuern die Euro-Länder in Form von Garantien an eine Zweckgesellschaft bei. Die Kredite stehen drei Jahre lang zur Verfügung und werden zusätzlich zu den Griechenland-Hilfen gewährt. Der Anteil des IWF soll "mindestens die Hälfte des EU-Beitrags" umfassen.

Die genaue Höhe des deutschen Beitrags steht noch nicht fest. Gemäß des üblichen Verteilungsschlüssels könnten sich die deutschen Bürgschaften auf rund 123 Milliarden Euro summieren. Dies hängt jedoch vom Beitrag anderer Staaten und der Höhe der abgerufenen Mittel ab. Nicht ausgeschlossen ist, dass der deutsche Beitrag höher als die anvisierten 123 Milliarden Euro ausfällt.

Die Nothilfen sind an Bedingungen gekoppelt. Grundlage ist, dass bei IWF und EU Konsolidierungsprogramme vorlegt werden, die regelmäßig überprüft werden. Alle Mitgliedsstaaten der Euro-Zone verpflichteten sich, die Haushaltskonsolidierung zu beschleunigen und voranzutreiben und ein dauerhaftes Krisenreaktionsprogramm aufzulegen.

Grundlage für den Notfallfonds ist Artikel 122 (2) des Lissabon-Vertrags. In außergewöhnlichen Notsituationen sieht er Nothilfen seitens der EU vor. Dort heißt es: "Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss."