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Finanzen und Geld: Das ändert sich 2015

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Auf sinkende Garantiezinsen für Lebensversicherungen, automatischen Abzug der Kirchensteuer und weitere Änderungen müssen sich  Sparer und Versicherte im kommenden Jahr einstellen. Ein Überblick:

Weniger Garantiezins für Lebensversicherungen

Für Lebensversicherungen werden nach dem 1. Januar nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantiert. Bisher waren es 1,75 Prozent, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ausgenommen von der Regelung sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine der Höhe nach garantierte Leistung vertraglich vereinbart ist. Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht.

Sicherungshöhe für Sparguthaben bei privaten Banken sinkt

Derzeit sind Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wird ab dem 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Bis 2025 soll sie schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Institute haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die im Falle einer Bankpleite einspringen. Nach Angaben des Bankenverbandes liegt der Schutz bei der kleinsten Mitgliedsbank nach der Absenkung der Sicherungsgrenze noch bei einer Million Euro pro Kunde.

Automatischer Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Banken und Sparkassen behalten ab dem 1. Januar die Kirchensteuer automatisch ein und überweisen diese mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Dazu überprüfen die Geldinstitute bereits seit dem 1. September regelmäßig per Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ob Kunden, die Zinseinkünfte haben, Mitglied einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft sind. Gegen diese automatische Abfrage ist ein Widerspruch möglich. In diesem Fall erhält das zuständige Finanzamt entsprechende Informationen und kann somit kontrollieren, ob der Anleger in seiner Steuererklärung die Nachzahlung der Kirchensteuer für die Kapitalerträge angegeben hat.

Pfändungsfreigrenzen werden angehoben

Wer am Existenzminimum lebt, kann sich über eine Anhebung der Pfändungsfreibeträge freuen. Ab dem 1. Juli sind voraussichtlich rund 1.070 Euro pro Person als Grundfreibetrag jeden Monat vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, erklären die Verbraucherschützer aus Düsseldorf. Auch Inhaber von Pfändungsschutzkonten können die neuen Pfändungsfreigrenzen für sich in Anspruch nehmen. Die genauen Beträge werden allerdings erst im Frühjahr veröffentlicht. Bisher liegt der Grundfreibetrag bei 1.045,08 Euro.