Finanzaktivitätssteuer vs. Finanztransaktionssteuer
Stand: 19.05.2010
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Berlin - Im Zusammenhang mit dem Euro-Rettungspaket werden derzeit zwei Modelle diskutiert, die Banken stärker an den Kosten der Krisenbewältigung zu beteiligen. Dabei geht es zum einen um die umfassende Finanztransaktionssteuer (Financial Transaction Tax - FTT) und zum anderem um die auf Bankenumsätze begrenzte Finanzaktivitätssteuer (Financial Activities Tax - FAT).
Finanztransaktionssteuer: Sie hat ihre Wurzel in der sogenannten Tobin-Tax. Diese 1972 vom US-Wirtschaftswissenschaftler James Tobin ins Spiel gebrachte Steuer beschränkte sich auf eine Abgabe auf Devisentransaktionen, also eine Steuer auf internationale Währungsgeschäfte, um Spekulationen mit Devisen einzudämmen. Diese Idee wurde mit der FTT auf alle spekulationsanfälligen Bereiche - von Devisen, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere über Derivate bis Rohstoffe und Immobilientitel - ausgeweitet.
Finanzaktivitätssteuer: Diese stark eingegrenzte Variante wird vom Internationalen Währungsfonds (IWF) bevorzugt. Dabei handelt es sich um eine spezifische Steuer nur auf Gewinne und Vergütungen der Kreditinstitute. Die FAT führt wie die Bankenabgabe zu einer Belastung des Eigenkapitals der Banken. Sollte nur ein Teil der Spitzengehälter mitversteuert werden, wäre es eine Art zweite Körperschaftssteuer für Banken.