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Ferienjobs sind oft sozialabgabenfrei

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Jobbt ein Schüler oder Student nur für kurze Zeit in den Ferien, muss er keine Sozialabgaben leisten. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Das gilt immer dann, wenn die Beschäftigung von vornherein nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr dauern soll und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes sei unerheblich.

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent des Arbeitsentgeltes übernehmen und pauschal an das Finanzamt abführen. Das kostet den Arbeitgeber also diese Summe zusätzlich zum Verdienst - was laut Bundesverband den Chef dazu bewegen kann, dem Schüler oder Studenten von vorneherein weniger zu bezahlen.

 Eine Alternative sei hier, auf Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug - also die frühere Lohnsteuerkarte - zu arbeiten. Verdient der Betreffende weniger als 920 Euro im Monat, muss er keine Steuern zahlen. Kommt er darüber, erhält der Schüler oder Student das Geld im kommenden Jahr über die  Einkommensteuererklärung zurück.