Ferienjob ja - Sozialabgaben nein

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 11.07.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass Schüler, die in den nahenden Sommerferien arbeiten, keine Sozialabgaben zahlen müssen.
Denn bei einem Ferienjob handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung. Dadurch entfallen die Beiträge zur Rentenversicherung - egal wie viel verdient wird.
Wichtig zu beachten: Die Tätigkeit darf zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten. Diese Begrenzung muss im Voraus festgelegt sein. Bei mehreren Ferienjobs im Laufe eines Jahres werden alle Arbeitstage zusammengezählt.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 2 Jahre 2,55 % p.a. (vorher 2,60 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 3 Jahre 2,40 % p.a. (vorher 2,35 % p.a.)
- 4 Jahre 2,45 % p.a. (vorher 2,40 % p.a.)
Tagesgeld der Bank of Scotland:
3,50 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 500.000 Euro,
garantiert für 2 Monate ab Kontoeröffnung bis zum 06.05.2025
Tagesgeld der Instabank:
2,20 % Zinsen p.a. (vorher 2,21 % p.a.)
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