Fehlende Rechtsgrundlage: Verdeckte Bankermittler gestoppt
Stand: 10.06.2011
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Berlin - Die Finanzaufsicht BaFin wird laut einem Medienbericht vorerst keine Testkunden in Bankfilialen schicken. Die Bundesregierung stoppte das vor einem halben Jahr unter dem Schlagwort "Verdeckte Ermittler" vorgestellte Programm, wie "Die Welt" (Freitagausgabe) laut einem Vorabbericht von Donnerstag mitteilte. Grund seien Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, der eine fehlende rechtliche Grundlage für die geplanten Kontrollen der Beratungsqualität bemängelt habe.
Bevor das Projekt weiter verfolgt werden kann, will das zuständige Finanzministerium dem Bericht zufolge ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. "Die Bundesregierung beabsichtigt nun, zeitnah eine spezielle Rechtsgrundlage zur Durchführung von Testberatungen zu schaffen", sagte ein Ministeriumssprecher. Die Vorbereitungen liefen. Er ließ allerdings offen, wann die Sache ins Bundeskabinett komme.
"Das heimliche Erheben und Nutzen von Daten der Mitarbeiter, nämlich der Bankberater, durch eine staatliche Behörde wäre mangels gesetzlicher Grundlagen sehr problematisch", sagte Schaar der Zeitung.
Aufgabe der Testkäufer soll sein, bestehende Gesetze zur Verbesserung der Beratungsqualität zu kontrollieren. So hätten diverse Stichproben ergeben, dass viele Banken die seit Anfang 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokolle ihren Kunden nicht zur Verfügung stellten. Auch die bereits seit Jahren bestehende gesetzliche Pflicht, die Vermögensverhältnisse und das persönliche Risikoprofil des Kunden zu ermitteln, werde von Instituten immer wieder verletzt.