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Farbstreit zwischen Sparkasse und Santander

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Mit einem kuriosen Farbstreit muss sich heute der Bundesgerichtshof befassen. Worum geht es? Weil das Rot im Logo der Santander Bank dem Sparkassen-Rot zu sehr ähnelt, wollen die Sparkassen die Verwendung verbieten. Das spanische Kreditinstitut hält dagegen.

Worum genau geht es?

Derzeit sind auf dem deutschen Markt gleich zwei Banken mit fast identischem Rot unterwegs. Die Sparkassen verwenden schon seit den 1970er Jahren den Farbton "HKS 13", die Santander-Gruppe nutzt "HKS 14" - ein Rot, das nur eine Nuance dunkler ist. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sieht eine Verwechslungsgefahr. "Die Farbe hat eine große Bedeutung", sagt Sprecher Stefan Marotzke. "Wenn ich in einer Stadt eine Filiale suche, scanne ich die Straße erst mal nach Rot ab." 2002 haben die Sparkassen deshalb die Eintragung als Farbmarke beantragt, seit 2007 ist ihr Rot erfolgreich registriert.

Geht das denn so ohne Weiteres - eine Farbe für sich beanspruchen?

Tatsächlich gibt es die Möglichkeit, eine Farbe oder Farbkombination "konturlos" schützen zu lassen - die Marke ist damit also nicht an eine grafische Form wie etwa das Sparkassen-S gebunden. Nach Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamts sind derzeit rund 100 Farbmarken eingetragen. Das geht aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Was für Voraussetzungen sind das?

Eine Marke kann immer nur für spezielle Waren oder Dienstleistungen angemeldet werden. Beim Sparkassen-Rot geht es ausschließlich um das Privatkundengeschäft von Banken - wenn die SPD Rot als Parteifarbe nutzt, hat das damit also nichts zu tun. Geprüft wird außerdem, ob die Marke ausreichend Unterscheidungskraft hat. Gerade bei einer Farbe ist das keine Selbstverständlichkeit. Den Ausschlag kann aber geben, ob sich die Markenfarbe bei den Verbrauchern durchgesetzt hat.

Ist das denn beim Sparkassen-Rot der Fall?

Die Sparkassen berufen sich auf mehrere Umfragen, die aus ihrer Sicht belegen, dass gut zwei Drittel der Verbraucher Rot im Bankenbereich mit dem eigenen Haus verbinden. Santander sieht das anders und hat die Löschung der Marke beantragt. "Rot ist weltweit die Farbe von Santander seit Mitte der 80er Jahre", sagt Sprecherin Anke Wolff. "Wir treten dafür ein, dass in Europa jeder Dienstleister in der Farbe auftreten darf, die er sich ausgesucht hat."

Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil?

Im Juli 2015 hat das Bundespatentgericht die Löschung der Sparkassen-Marke Rot angeordnet - die Voraussetzungen für den Schutz lägen nicht vor. Dagegen haben die Sparkassen Revision eingelegt. Bestätigt der BGH die Entscheidung, wäre das für Santander ein wichtiger Etappensieg. Allerdings gibt es noch eine ganze Reihe offener Verfahren an anderen Gerichten, mit denen die Sparkassen den Spaniern das Rot etwa in einer Smartphone-App oder auf einem Info-Blatt verbieten lassen wollen. Dort geht es zum Teil auch darum, ob eine Farbe nicht nur eine Marke, sondern - wie der Firmenname - auch ein Unternehmenskennzeichen sein kann. Womöglich geht diese Frage also noch einmal durch alle Instanzen. Unterliegt am Ende Santander, müssten die Spanier ihren Auftritt komplett umgestalten.

Wer hat die besseren Karten?

Das lässt sich kaum vorhersagen. Im Streit um das Santander-Logo bei einem Formel-1-Rennen und im Internet-Auftritt der Bank hatte der BGH 2015 Ansprüche der Sparkassen für möglich gehalten und den Fall zurückverwiesen. Das sage aber noch nichts über die Chancen der Marke Rot aus, hatten die Richter damals betont. Sie hatten es auch schon mit anderen Farben zu tun: 2014 verteidigte der Wörterbuch-Verlag Langenscheidt sein Gelb gegen den Sprachlern-Software-Hersteller Rosetta Stone. Im Streit um das Nivea-Blau des Beiersdorf-Konzerns muss das Patentgericht ein zweites Mal prüfen, ob Konkurrent Unilever die Farbe tatsächlich für Kosmetika der Marke Dove verwenden darf.