Falscher Steuerbescheid - Finanzamt auf Fehler hinweisen
Stand: 27.06.2013
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Berlin - Auch Finanzämter sind nicht unfehlbar: "Viele Steuerbescheide für 2012 sind nicht richtig", sagte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine dem dpa-Themendienst. Denn häufig wurden Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld sowie auch Rentenzahlungen falsch abgerechnet. Steuerzahler sollten daher unbedingt nachrechnen. Bei größeren Abweichungen lohnt sich ein Anruf beim Finanzamt.
"Arbeitgeber, Krankenkassen, das Jobcenter aber auch Rentenkassen oder die Elterngeldstelle übermitteln alle wichtigen Daten seit kurzem elektronisch an das Finanzamt", erläuterte Rauhöft den Hintergund. "Nicht immer sind die gespeicherten Daten richtig." Das Problem: Weichen die übermittelten Daten von den Angaben in der Steuererklärung ab, greift das Finanzamt in der Regel auf die fehlerhaften, elektronischen Daten zurück. Die Folge: Der Betroffene muss zu viel Steuern zahlen.
"Solche Fehler sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar", sagte Rauhhöft. Zwar informiere das Finanzamt die Steuerzahler darüber, dass abweichende Daten für die Berechung verwendet wurden. "Allerdings steht das meistens erst auf der zweiten Seite des Steuerbescheids." Steuerzahler sollten daher im Steuerbescheid 2012 unbedingt darauf achten, dass zum Beispiel nur das im Jahr 2012 tatsächlich erhaltene Krankengeld berücksichtigt ist.
"Wenn Sie Fehler feststellen, hilft nur eins: Sie müssen sich beim Finanzamt melden", sagte Rauhöft. Innerhalb von vier Wochen müsse schriftlich Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. "Gleichzeitig sollten Sie sich an die Stelle wenden, die die fehlerhaften Daten an das Finanzamt übermittelt hat, zum Beispiel Ihre Krankenkasse." Die Stelle sollte dann sicherheitshalber noch einmal die richtigen Daten ans Finanzamt schicken. "Dann kann der Steuerbescheid korrigiert werden."