EZB-Krisenkurs im Visier: Karlsruhe setzt Verhandlung fort
Stand: 12.06.2013
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Karlsruhe - Der Streit um den Krisenkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) auf höchstrichterlicher Ebene geht in die nächste Runde: Das Bundesverfassungsgericht setzt heute (Mittwoch/10.00) seine Anhörung fort. Zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung am Dienstag hatte das Gericht Verständnis für Kritik gezeigt, die Notenbank handele zu eigenmächtig. Zugleich blieb aber die Frage offen, ob Karlsruhe überhaupt über die Klagen entscheiden kann.
Die Kläger befürchten Milliardenrisiken für Deutschlands Steuerzahler - die EZB schaffe Fakten am Parlament vorbei. Mit ihrem Versprechen, den Euro um jeden Preis zu retten, verstoße die EZB gegen ihr Mandat: Die Notenbank finanziere verbotenerweise Staaten. Mit einem Urteil rechnen Experten erst in einigen Monaten.
Strittig ist vor allem der Beschluss der EZB vom September 2012: Im Rahmen des Programms OMT ("Outright Monetary Transactions") könnte die EZB unter Bedingungen theoretisch unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten kaufen.
Dieses "starke Signal" an die Märkte sei notwendig gewesen, um unbegründete Sorgen vor einem Auseinanderbrechen der Währungsunion einzudämmen, verteidigte EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen. Bislang floss im Rahmen des OMT kein Euro Zentralbankgeld.
Bundesbank-Präsident Jens Weidmann bekräftigte vor Gericht seine Kritik an dem Programm: "Es kann nicht Aufgabe der Geldpolitik sein, Zeit für fiskalisches Handeln zu kaufen."
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte klar, das Gericht habe nicht über Zweck und Sinn der Rettungspolitik zu entscheiden: "Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik." Vielmehr werde zu klären sein, inwieweit die EZB unberechtigt Kompetenzen in Anspruch nehme.