Extra-Gebühren für Kredite - BGH prüft Rechtmäßigkeit
Stand: 13.05.2014
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Karlsruhe - Darf eine Bank für einen Verbraucherkredit gesonderte Bearbeitungsgebühren verlangen? Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag zwei Klagen gegen die Postbank und die National-Bank. Sie richten sich gegen Vertragsklauseln, in denen die Institute Extra-Kosten festlegen. Das von Banken und Verbraucherschützern mit Spannung erwartete Urteil soll am Nachmittag (15.00 Uhr) verkündet werden.
Die Postbank hatte dem jetzt klagenden Kunden für die Aufnahme eines Kredits in Höhe von insgesamt über 49.100 Euro eine Gebühr von 1.200 Euro berechnet. Der Kunde hatte den Darlehensvertrag 2012 im Internet aufgenommen und online eine vorgefertigte Vertragsmaske ausgefüllt. In einer der Klauseln war das Bearbeitungsentgelt vermerkt.
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden will solche Bestimmungen mit ihrer Klage gegen die National-Bank generell verbieten lassen.
In der Verhandlung zeichnete sich am Dienstag ab, dass die Kläger Erfolg haben könnten. Die Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers. Es spreche viel dafür, dass ein Aufwand für Tätigkeiten auf die Kunden abgewälzt würde, die die Kreditinstitute in eigenem Geschäftsinteresse erbrächten oder zu denen sie gesetzlich verpflichtet seien.
Urteil könnte den Banken teuer zu stehen kommen
Nach Angaben von Klägeranwälten fallen die Kosten zusätzlich zu den laufzeitabhängigen Zinsen an und liegen zwischen 1 und 3,5 Prozent. Sie würden jedoch nicht von allen Banken erhoben. Die Vorinstanzen hatten derartige Klauseln bereits für unwirksam erklärt. Sollte der BGH den Kunden letztendlich recht geben, könnte das die Banken viel Geld kosten. Wiechers sprach von "gewaltigen Beträgen", die zusammenkommen könnten.
Das BGH-Urteil wird deshalb von Banken und Verbraucherschützern mit Spannung erwartet. Es wird das erste sein, das die Frage nach den Extra-Kosten grundsätzlich klärt. Unzählige Verbraucher haben in den vergangenen Jahren dagegen geklagt. "Ein Tsunami an zugelassenen Revisionen ist über den Senat hereingebrochen", sagte Wiechers und verwies auf etwa 100 Verfahren allein beim BGH.
Das aber sei "wohl nur die Spitze des Eisberges". Bei den Ombudsmännern der Banken seien dagegen etwa 3.000 Rückforderungen von Kunden eingegangen, ergänzte Wiechers. Etliche Verfahren seien in unteren Instanzen anhängig.