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Experten: Verbesserungen durch Anlegerschutzgesetz gering

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Frankfurt/Berlin - Das neue Anlegerschutzgesetz hat Bankkunden nach Einschätzung von Verbraucherschützern bisher nicht viel gebracht. "Es gibt kleine Verbesserungen, aber das Hauptproblem - die Vermittlung von Finanzprodukten auf Provisionsbasis - wurde nicht angegangen", sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Damit stecken die Bankberater weiterhin in einem Interessenkonflikt, eher die für sie auskömmlichen Produkte zu verkaufen."

Die stärkere Überwachung der Vermittler durch die Finanzaufsicht Bafin schützt Mohn zufolge möglicherweise vor grober Missachtung der Kundenwünsche. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll bis 1. November 2012 ein Register mit den Daten aller etwa 300.000 Bankberater erstellen. Die Behörde kann Strafen von Ermahnungen bis zu einem zeitweisen Berufsverbot verhängen.

Die Qualität der Beratung habe sich durch das im April in Kraft getretenen Gesetz aber nicht wesentlich verbessert, sagte Mohn. "Ein Blick in die Beratungsprotokolle der Banken zeigt, dass beispielsweise die Risikostreuung weiterhin suboptimal läuft. So werden den Kunden meist auch bei höheren Anlagesummen nur ein oder zwei verschiedene Produkte empfohlen". Bei der Vermittlung von riskanten Anleihen und Zertifikaten scheinen die Finanzhäuser Mohn zufolge allerdings vorsichtiger geworden zu sein.

Einige Banker führen keine Beratungsprotokolle

Nach wie vor gibt es laut Mohn Bankberater, die keine Beratungsprotokolle führen oder diese den Kunden nicht aushändigen, obwohl sie schon länger gesetzlich dazu verpflichtet sind. Aus Sicht der Verbraucherschützerin sind die Niederschriften - trotz kleiner Verbesserungen auf Druck der Bafin - ohnehin meist nicht geeignet, das Beratungsgespräch wiederzugeben. "Die Protokolle sind oft schlecht geführt und bilden das Gespräch nicht ausreichend ab", sagt die Verbraucherschützerin. Die gesetzlich vorgeschriebene Begründung, warum einem Kunden ein bestimmtes Produkt empfohlen worden sei, beschränke sich in zu vielen Fällen auf Formulierungen, die eher der Haftungsfreistellung der Bank dienten.

Intransparente Provisionen

Ein Dorn im Auge sind den Verbraucherschützern die aus ihrer Sicht intransparenten Provisionen beim Verkauf von Finanzprodukten. So werden Zertifikate häufig als sogenannte Festpreisgeschäfte verkauft. Dies sei eine spezielle rechtliche Verkaufsform, bei der Provisionen nicht offengelegt werden müssten, kritisierte Mohn. "Im Grunde ist es ein Irrsinn, dass es hier rechtliche Unterschiede gibt, die für den Verbraucher nicht erkennbar und auch irrelevant sind, denn der Kunde hat immer ein Interesse daran zu erfahren, welches konkrete Vertriebsinteresse hinter dem Produktverkauf steht." Provisionen sollten immer offengelegt werden, forderte die Verbraucherschützerin.