Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Existenzminimumbericht fordert Entlastung für Familien

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Viele Familien können mit finanziellen Entlastungen rechnen. Der neue Bericht zum Existenzminimum drängt Bund, Länder und Kommunen zur Erhöhung von Steuerfreibeträgen.

Der Existenzminimumbericht sowie ein weiterer Bericht zur kalten Progression müssen allerdings noch am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden.

Dem Entwurf des neuen Regierungsberichts zufolge wird für das Existenzminimum von Kindern für das Jahr 2015 ein Betrag von 4512 Euro zugrunde gelegt, für 2016 von 4608 Euro. Da das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, müsste der Kinderfreibetrag von aktuell 4368 Euro entsprechend angepasst werden. "Die Differenz müsste ausgeglichen werden", hieß es in Berlin.

Weitere Anhebungen stehen demnach auch beim steuerlichen Grundfreibetrag für Erwachsene an. Hier wird im Entwurf des Existenzminimumberichts für 2015 von einem Wert von 8472 Euro ausgegangen, für 2016 von 8652 Euro. Derzeit beträgt der Grundfreibetrag 8354 Euro.

Noch offen ist, ob auch rückwirkend eine Anhebung des Kinderfreibetrages für 2014 erfolgt. Auch hier lag der geltende Kinderfreibetrag um 72 Euro unter dem bereits 2012 als Existenzminimum für das vergangene Jahr festgestellten Wert. Sollte keine Anpassung erfolgen, wäre daher mit Klagen gegen diesbezügliche Steuerbescheide zu rechnen.

Ebenfalls unklar ist die Zukunft des Kindergeldes. Hier gibt es zwar keinen rechtlichen Automatismus für eine Anhebung; es wäre jedoch politisch heikel, nur den Kinderfreibetrag anzuheben, weil dies gerade einkommensschwächere Familien benachteiligen würde. "Die politischen Gespräche laufen noch", hieß es dazu aus Regierungskreisen.

Laut dem Entwurf des Steuerprogressionsberichts der Regierung wird die sogenannte kalte Progression die Steuerzahler 2015 und 2016 voraussichtlich um jeweils knapp eine Milliarde Euro belasten, sofern die Inflationsrate bei durchschnittlich einem Prozent pro Jahr liegt. Ein entsprechender Bericht der "Rheinischen Post" wurde in Regierungskreisen bestätigt. Bei einer höheren Inflationsrate würde der Effekt allerdings stärker ausfallen.

Die Grünen-Finanzexpertin Lisa Paus warf in Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, wegen der fehlenden Anpassung des Kinderfreibetrages für 2014 "nonchalant die Verfassung zu ignorieren". Auch "die verschleppte Erhöhung des Kindergelds für 2014 muss sofort nachgeholt werden", verlangte Paus dessen rückwirkende Anhebung auch noch für das vergangene Jahr. Umgekehrt sei nun klar, dass die viel diskutierte kalte Progression "2013 und 2014 kaum ins Gewicht fiel".

Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, dass Einkommenserhöhungen durch höhere Steuersätze zusammen mit der Inflation de facto weitgehend aufgezehrt werden können.