Existenzminimumbericht fordert Entlastung für Familien
Stand: 28.01.2015
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Berlin - Viele Familien können mit finanziellen Entlastungen rechnen. Der neue Bericht zum Existenzminimum drängt Bund, Länder und Kommunen zur Erhöhung von Steuerfreibeträgen.
Der Existenzminimumbericht sowie ein weiterer Bericht zur kalten Progression müssen allerdings noch am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden.
Dem Entwurf des neuen Regierungsberichts zufolge wird für das Existenzminimum von Kindern für das Jahr 2015 ein Betrag von 4512 Euro zugrunde gelegt, für 2016 von 4608 Euro. Da das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, müsste der Kinderfreibetrag von aktuell 4368 Euro entsprechend angepasst werden. "Die Differenz müsste ausgeglichen werden", hieß es in Berlin.
Weitere Anhebungen stehen demnach auch beim steuerlichen Grundfreibetrag für Erwachsene an. Hier wird im Entwurf des Existenzminimumberichts für 2015 von einem Wert von 8472 Euro ausgegangen, für 2016 von 8652 Euro. Derzeit beträgt der Grundfreibetrag 8354 Euro.
Noch offen ist, ob auch rückwirkend eine Anhebung des Kinderfreibetrages für 2014 erfolgt. Auch hier lag der geltende Kinderfreibetrag um 72 Euro unter dem bereits 2012 als Existenzminimum für das vergangene Jahr festgestellten Wert. Sollte keine Anpassung erfolgen, wäre daher mit Klagen gegen diesbezügliche Steuerbescheide zu rechnen.
Ebenfalls unklar ist die Zukunft des Kindergeldes. Hier gibt es zwar keinen rechtlichen Automatismus für eine Anhebung; es wäre jedoch politisch heikel, nur den Kinderfreibetrag anzuheben, weil dies gerade einkommensschwächere Familien benachteiligen würde. "Die politischen Gespräche laufen noch", hieß es dazu aus Regierungskreisen.
Laut dem Entwurf des Steuerprogressionsberichts der Regierung wird die sogenannte kalte Progression die Steuerzahler 2015 und 2016 voraussichtlich um jeweils knapp eine Milliarde Euro belasten, sofern die Inflationsrate bei durchschnittlich einem Prozent pro Jahr liegt. Ein entsprechender Bericht der "Rheinischen Post" wurde in Regierungskreisen bestätigt. Bei einer höheren Inflationsrate würde der Effekt allerdings stärker ausfallen.
Die Grünen-Finanzexpertin Lisa Paus warf in Berlin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, wegen der fehlenden Anpassung des Kinderfreibetrages für 2014 "nonchalant die Verfassung zu ignorieren". Auch "die verschleppte Erhöhung des Kindergelds für 2014 muss sofort nachgeholt werden", verlangte Paus dessen rückwirkende Anhebung auch noch für das vergangene Jahr. Umgekehrt sei nun klar, dass die viel diskutierte kalte Progression "2013 und 2014 kaum ins Gewicht fiel".
Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, dass Einkommenserhöhungen durch höhere Steuersätze zusammen mit der Inflation de facto weitgehend aufgezehrt werden können.