Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ex-Partner hat auch nach wilder Ehe Anspruch auf Geld

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Brandenburg/Havel - Auch wer nicht heiratet, geht eine Art Zugewinngemeinschaft ein. Hat ein Partner das Vermögen des anderen vermehrt, kann dieser bei der Trennung Geld verlangen.

Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein: So muss der Partner durch erhebliche Beiträge das Vermögen des anderen Partner vermehrt haben, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ausgaben im Rahmen des täglichen Zusammenlebens fallen nicht darunter.

So lehnte das Oberlandesgericht Brandenburg Forderungen eines Mannes ab (Az.: 3 U 8/12). Er wollte von seiner früheren Partnerin Ausgleich finanzieller Leistungen. Das Paar hatte bis zur Trennung im Haus der Partnerin gelebt. Da er während der Beziehung unter anderem Möbel angeschafft, einen Kamin gekauft und auch Geld in das Haus und das Grundstück gesteckt hatte, forderte er nun Geld zurück. Auch für den Kauf des gemeinsamen Hundes wollte der Mann einen Ausgleich. Insgesamt verlangte er rund 62.000 Euro.

Ohne Erfolg: Zwar habe der Mann unter anderem für seine Investitionen in Haus und Grundstück ein Darlehen aufgenommen. Das habe seine frühere Partnerin allerdings übernommen. Lediglich die von dem Kläger geleisteten Kreditraten seien anrechenbar. Allerdings habe der Mann während der Beziehung mietfrei in dem Haus gelebt und einen relativ geringen finanziellen Beitrag zum täglichen Zusammenleben geleistet.

Daher entfalle der Anspruch auf Ausgleich in diesem Fall.