Ex-Partner hat auch nach wilder Ehe Anspruch auf Geld
Stand: 13.01.2017
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Brandenburg/Havel - Auch wer nicht heiratet, geht eine Art Zugewinngemeinschaft ein. Hat ein Partner das Vermögen des anderen vermehrt, kann dieser bei der Trennung Geld verlangen.
Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein: So muss der Partner durch erhebliche Beiträge das Vermögen des anderen Partner vermehrt haben, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ausgaben im Rahmen des täglichen Zusammenlebens fallen nicht darunter.
So lehnte das Oberlandesgericht Brandenburg Forderungen eines Mannes ab (Az.: 3 U 8/12). Er wollte von seiner früheren Partnerin Ausgleich finanzieller Leistungen. Das Paar hatte bis zur Trennung im Haus der Partnerin gelebt. Da er während der Beziehung unter anderem Möbel angeschafft, einen Kamin gekauft und auch Geld in das Haus und das Grundstück gesteckt hatte, forderte er nun Geld zurück. Auch für den Kauf des gemeinsamen Hundes wollte der Mann einen Ausgleich. Insgesamt verlangte er rund 62.000 Euro.
Ohne Erfolg: Zwar habe der Mann unter anderem für seine Investitionen in Haus und Grundstück ein Darlehen aufgenommen. Das habe seine frühere Partnerin allerdings übernommen. Lediglich die von dem Kläger geleisteten Kreditraten seien anrechenbar. Allerdings habe der Mann während der Beziehung mietfrei in dem Haus gelebt und einen relativ geringen finanziellen Beitrag zum täglichen Zusammenleben geleistet.
Daher entfalle der Anspruch auf Ausgleich in diesem Fall.