Ewiges Widerrufsrecht für Hauskredite gekippt
Stand: 18.02.2016
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Heidelberg - (aktualisiert am 19.02.2016) Der Deutsche Bundestag hat das Aus des ewigen Widerrufsrechts von Immobilienkrediten bestimmt. Damit erlischt für Verbraucher bald die Möglichkeit, durch den Widerruf eines Altvertrags finanziell zu profitieren: Durch eine Umschuldung können Hausbesitzer derzeit noch mehrere tausend Euro sparen.
Gesetzentwurf: Chance zum Widerruf nur noch bis 21. Juni
Betroffen sind Kredite, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Circa 80 Prozent von ihnen enthielten fehlerhafte Klauseln zum Widerruf – so die Verbraucherzentrale Hamburg. Dadurch galt das Recht auf Widerruf unbegrenzt – bis jetzt. Nun soll die Frist am 21. Juni enden. Noch haben Verbraucher also drei Monate Zeit, aus den alten Verträgen auszusteigen.
Der Widerrufsjoker hilft Verbrauchern, weil die Zinsen heute historisch niedrig sind. Mit einer Umschuldung von teureren auf günstige Zinsen entlasten sie ihr Budget. Die Entschädigung an die Bank für das vorzeitige Tilgen des Kredits entfällt beim Widerruf. Auch bereits getilgte Kredite können widerrufen werden und gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückgeholt werden.
Widerruf: Umschulden und 15.000 € sparen
Wer beispielsweise 2010 ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro abgeschlossen hat, kann durch die Rückabwicklung über 15.000 Euro einsparen. Die Modellrechnung geht davon aus, dass der Kunde ein Darlehen mit 10-jähriger Laufzeit und 4,0 Prozent Zinsen jetzt in einen günstigeren 10-jährigen Kredit mit 1,35 Prozent umschuldet. Die Ersparnis ist berechnet für die Jahre 2016 bis 2020 – dann läuft der Altvertrag aus und der Kunde könnte auch ohne Widerruf einen günstigeren Zins suchen.
„Viele Immobilienbesitzer können ihren Kreditvertrag noch widerrufen. Sie sollten ihre Chancen jetzt prüfen, bevor der Gesetzgeber die Tür zuschlägt“, sagt Ingo Weber, Geschäftsführer von Verivox.