Euro-Klage: Befangenheitsanträge gegen Verfassungsrichter
Stand: 07.09.2012
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Berlin - Gegen den Verfassungsrichter Peter Huber, der im Verfahren um das Euro-Rettungspaket mitentscheidet, liegen zwei Befangenheitsanträge vor. Trotzdessen werde am 12. September das Urteil verkündet, so ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Karlsruhe.
Ein Antrag gegen Huber wird laut einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" von einer Privatklägerin mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein "Mehr Demokratie" begründet. Der Verein gehört zu den Klägern in Karlsruhe. Der Sprecher des Verfassungsgerichts bestätigte diesen und einen weiteren Befangenheitsantrag. Zu den Begründungen für die Anträge machte er keine Angaben.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit um Eilklagen zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt in der kommenden Woche wird mit Spannung erwartet. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben.
Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde.