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EU will Versicherungskunden und Privatanleger besser schützen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Brüssel - Die EU-Kommission plant, Käufer von Versicherungen und Kleinanleger besser vor unzureichender Beratung und Risikoanlagen zu schützen. Dazu legte die Kommission ein Paket mit Vorschlägen vor, das strengere Regeln etwa für Vermittler von Lebensversicherungen und den Verkauf komplizierter Finanzprodukte vorsieht.

Die EU-Kommission bemängelt, dass einer Umfrage zufolge mehr als 70 Prozent aller Versicherungsprodukte ohne angemessene Beratung verkauft werden. Damit künftig für Versicherungen und Vermittler im Umgang mit Kunden dieselben Standards gelten, will die Kommission die bestehenden Regeln überarbeiten. Demnach sollen Versicherungsvermittler etwa deutlich machen müssen, für wen sie arbeiten - und was und wie sie an dem Verkauf einer Versicherung verdienen.

Dadurch sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, etwaige Interessenkonflikte eines Versicherungsvermittlers zu erkennen. Den Kommissionsplänen zufolge müssen die Vermittler von Lebensversicherungen ihre Provision künftig vor Vertragsabschluss offenlegen. Die Vermittler anderer Versicherungsprodukte wie etwa Kfz-Versicherungen sollen dies zunächst nur auf Anfrage müssen, bevor die zwingende Information über ihre Provision nach fünf Jahren auch für sie gilt.

Ein leicht verständliches Informationsblatt mit allen wichtigen Schlüsseldaten soll zudem Kleinanleger vor dem Kauf von komplizierten Finanzprodukten über Risiken und Kosten informieren. Die Kommission zielt mit diesem Vorstoß auf Produkte, die wie beispielsweise eine fondsgebundene Lebensversicherung von einem anderen Basiswert abhängen. Demnach müssen die Anbieter die Schlüsseldaten ihrer Produkte auf wenigen Seiten in standardisierter Form zusammenfassen, damit Anleger verschiedene Angebote leichter vergleichen können.

Der dritte Teil des Kommissionspakets zielt darauf, die Geldanlage in Investmentfonds für Verbraucher sicherer zu machen. Die Brüsseler Behörde will unter anderem sicherstellen, dass die Art ihrer Vergütung die Fondsmanager nicht dazu verleitet, ein zu hohes Risiko einzugehen. Den Vorschlägen aus Brüssel müssen die Mitgliedsländer und das Europaparlament noch zustimmen.