EU will Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten verbessern
Stand: 24.04.2013
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Brüssel - EU-Bürger, die einen Immobilienkredit aufnehmen wollen, sollen besser über die Risiken und die Gesamtkosten informiert werden. Darauf haben sich am Montagabend Unterhändler des Europaparlaments und des Ministerrats, in dem die 27 EU-Staaten vertreten sind, verständigt. Der neuen Richtlinie zufolge haben Kreditnehmer auch künftig die Wahlfreiheit zwischen einem variablen oder einem langfristigen stabilen Festzinssatz.
In jedem Fall müssen potenzielle Kunden schon vor Unterzeichnung des Vertrags umfassend über die möglichen Risiken hinsichtlich der späteren Zins- und Tilgungslast und über die Gesamtkosten ihres Darlehens informiert werden. Zusätzlich wurden die Regeln für die Prüfung der Kreditwürdigkeit verstärkt. Berater bei Geldinstituten sollen dazu mögliche Risiken während der gesamten Laufzeit eines Kredits mitberücksichtigen.
EU-weit gültige Mindeststandards für Finanzinstitute
Um zu verhindern, dass Kunden zu unverantwortlich teuren Kredite überredet werden, sollen die Anbieter von Darlehen besser kontrolliert werden. Die Neuregelung schreibt vor, dass diese eine Zulassung für ihre Tätigkeit benötigen und in einem Register eingetragen werden. Außerdem sind sie der Kontrolle durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterworfen. Damit soll sichergestellt werden, dass Finanzinstitute, die Immobilienkredite anbieten, EU-weit gültige Mindeststandards erfüllen. Ihr Recht, grenzüberschreitend innerhalb der EU Geschäfte zu machen, wird damit nicht beschnitten.
"Die neuen Standards stärken die Sicherheit von Eigenheimkäufern in ganz Europa", begrüßte der CDU-Abgeordnete und Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU) die Einigung. Die neue Richtlinie sorge für eine bessere Beratung der Verbraucher vor Kreditabschluss, einheitliche Anforderungen an die Qualifikation der beratenden Bankmitarbeiter sowie für einen verbesserten Schuldnerschutz. Zudem seien Bausparverträge, die sich als stabiles Instrument der Immobilienfinanzierung bewährt hätten, in der Richtlinie verankert worden.
Die Neuregelung muss nun noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten formell abgesegnet werden, was einem Parlamentssprecher zufolge noch vor der Sommerpause geschehen soll.