EU will stärker gegen Steuerflucht kämpfen
Stand: 18.06.2015
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Brüssel - Nachdem massive Vergünstigungen für Großkonzerne in Luxemburg bekannt wurden, will die EU den Kampf gegen Steuerflucht verstärken. Die EU-Kommission stellte am Mittwoch einen "Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der EU" vor. Kern ist ein Vorschlag für eine Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer. Der Vorschlag stieß aber gleich aus mehreren Richtungen auf Kritik.
"Manche Unternehmen machen sich die mangelnde steuerpolitische Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten zunutze, um sich einer Besteuerung in der EU zu entziehen", erklärte die Kommission. "Dies führt dazu, dass den Mitgliedstaaten erhebliche Einnahmen entgehen, mehr Steuern auf den Bürgern lasten und Unternehmen, die Gewinne ordnungsgemäß versteuern, Wettbewerbsnachteile erleiden."
Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) solle dies beseitigen, sagte Moscovici. Es werde dann "keine Schlupflöcher" mehr geben. Allerdings konnten sich die Mitgliedstaaten schon auf einen 2011 vorgestellten Vorschlag der Kommission nicht einigen. Ein neuer Vorschlag "mit einigen Anpassungen" solle "so früh wie möglich" im kommenden Jahr vorgelegt werden, sagte der Wirtschaftskommissar. Ziel der Kommission sei es, "Schritt für Schritt" eine "verpflichtende" Regelung einführen.
Anfang November hatte ein internationales Recherchenetzwerk detailliert über hunderte Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg auf Kosten anderer EU-Länder Steuerzahlungen vermeiden. Die Affäre setzte auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unter Druck, der rund zwei Jahrzehnte lang luxemburgischer Regierungschef und Finanzminister war und für die Praxis mitverantwortlich gemacht wird.
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac und das Tax Justice Network kritisierten die Pläne. "Konzerne können weiter tricksen", erklärten sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Kommission halte "an der lückenhaften internationalen Besteuerung" der Großunternehmen fest. Eine gemeinsame Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftssteuer sei nur sinnvoll, "wenn sie mit verpflichtenden Mindeststeuersätzen kombiniert wird".
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) erklärte, der Vorschlag gehe "in die falsche Richtung". "Der BDI unterstützt einen fairen Steuerwettbewerb in der EU", teilte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber mit. "Die Maßnahmen des Aktionsplans gehen aber über dieses Ziel hinaus und benachteiligen grenzüberschreitend tätige Unternehmen im internationalen Wettbewerb."
Die Kommission startete auch eine öffentliche Befragung, ob Unternehmen zur Offenlegung bestimmter steuerlicher Informationen verpflichtet werden sollten. Die Antworten sollten helfen, die künftige EU-Politik zu gestalten, sagte Moscovici. Dabei soll es auch um die sogenannten Steuervorabbescheide gehen, die in der Luxemburg-Affäre eine zentrale Rolle spielten. In den "tax rulings" wurde den Unternehmen von den Finanzbehörden vorab mitgeteilt, wieviele Steuern sie zahlen müssen. Moscovici sagte, die Kommission wolle bei der Offenlegung der Absprachen "so weit wie möglich" gehen.
Die EU-Kommission veröffentlichte auch eine Liste mit den 30 meistgenannten Steueroasen. Darunter befinden sich aus Europa vier Länder und Gebiete: Andorra, Liechtenstein, die Kanalinsel Guernsey und Monaco. Die Liste soll dazu dienen, eine gemeinsame EU-Strategie gegenüber Staaten zu entwickeln, die sich nicht an internationale Absprachen zur Besteuerung hielten. Laut Moscovici erstellte Brüssel die Liste nicht durch eigene Recherchen, sondern wertete Einstufungen der Mitgliedstaaten aus. Es tauchen nun diejenigen Länder auf, die von mindestens zehn Mitgliedstaaten als Steueroasen gesehen werden.