EU-Urteil: Bitcoins können steuerfrei umgetauscht werden
Stand: 23.10.2015
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Luxemburg - Der Umtausch der virtuellen Währung Bitcoin ist mehrwertsteuerfrei. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-264/14). Demnach sei die die Internet-Währung genauso wie andere Zahlungsmittel zu behandeln.
Bitcoin ist eine umstrittene digitale Währung, die im Internet entstand und seit 2009 im Umlauf ist. Bitcoins werden auf den Computern der Nutzer erzeugt, können aber online mit etablierten Währungen wie Dollar oder Euro gekauft werden.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Fall aus Schweden. Ein Mann wollte dort den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoins und umgekehrt anbieten. Deshalb wollte er von der in Schweden zuständigen Kommission wissen, ob für den An- und Verkauf Mehrwertsteuer zu zahlen ist.
Die Kommission sagte ja, weil Bitcoins wie gesetzliche Zahlungsmittel verwendet würden - Umsätze mit letzteren sind in der Europäischen Union von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Steuerbehörde sah das anders und zog vor das oberste Verwaltungsgericht das Landes. Dieses bat die obersten europäischen Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.
Bitcoins sind kontrovers, unter anderem, weil die Kurse stark schwanken. Zudem steht die Währung im Verdacht, als Mittel zur Geldwäsche zu dienen.