EU-Ministerrat bestätigt besseren Schutz für Sparer
Stand: 04.03.2014
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Brüssel - Sparer werden im Fall von Bankenpleiten bald europaweit besser geschützt. Der EU-Ministerrat billigte am Montag in Brüssel die neuen Regeln, die von den EU-Staaten, dem Europaparlament und der EU-Kommission bereits im Dezember ausgehandelt worden waren. Nun fehlt noch die Zustimmung des Europaparlaments, das im April das Gesetz zur Einlagensicherung offiziell absegnen will. Künftig sollen bei Bankenkrisen die Guthaben kleiner Sparer europaweit in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro komplett geschützt sein.
Bei einer Bankenkrise oder -schließung sollen Kunden auf ihr Geld schon nach sieben statt bisher zwanzig Werktagen wieder zugreifen können. Einzelne Fonds zur Sicherung der Gelder sollen 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitgliedsbanken umfassen und sich aus Bankengeld speisen. Die Vorschriften sollen vom Jahr 2024 an gelten.
Mit den Auflagen will die EU "Banken-Runs" verhindern, bei denen Kunden angeschlagener Institute panisch ihr Geld abheben und diese so in noch größere Bedrängnis bringen. Der bessere Sparerschutz ist Teil der europäischen Bankenunion, die zudem den Steuerzahler bei Bankenpleiten schonen soll. Dies ergänzt die bereits fest vereinbarte europäische Bankenaufsicht, die im November 2014 als erster Pfeiler der Bankenunion starten wird.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) begrüßte die neuen Regeln. "Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen und damit auch die Finanzmarktstabilität werden durch die neuen Vorgaben nochmals gestärkt", sagte VÖB-Hauptgeschäftsführerin Liane Buchholz in Berlin. Das seit langem bestehende deutsche System mit solide vorfinanzierten Fonds werde nun "zum Maßstab für die gesamte EU gemacht".