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EU-Minister wollen europaweite Regeln für Betriebsrenten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Luxemburg - Wer von einem deutschen Unternehmen zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, soll seine Ansprüche auf Betriebsrente leichter bewahren können. Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben sich am Donnerstag in Luxemburg auf Regeln zu Betriebsrenten geeinigt. Auf EU-Unterstützung für besonders arme Menschen einigten sich die Minister ebenso wie auf Regeln für Hilfsgelder für Globalisierungsopfer - also Arbeitnehmer, deren Firma aus Europa wegzieht. Das EU-Parlament muss allerdings noch zustimmen.

Wenn Arbeitnehmer nach mindestens drei Jahren die Firma wechseln, sollen ihre Ansprüche aus der Betriebsrente sicher sein. In Deutschland ist dies nach geltender Regelung erst nach fünf Jahren der Fall. Die neuen Vorschriften für den Jobwechsel gelten grundsätzlich beim Jobwechsel über Grenzen. Diplomaten erwarteten aber, dass die EU-Staaten die Regelung auch Wechsel zwischen Firmen innerhalb eines Landes anwenden, um den Vorwurf der Diskriminierung zu vermeiden.

Auch auf neue Hilfsgelder für Menschen in extremer Armut einigten sich die Minister. Insgesamt 2,5 Milliarden Euro sollten innerhalb des Europäischen Sozialfonds für die sogenannte Bedürftigenhilfe bis zum Jahr 2020 bereitgestellt werden, erklärten Diplomaten. Es geht um materielle Unterstützung wie zum Beispiel Nahrung oder Kleidung. Die Finanzierung steht aber noch unter Vorbehalt, weil sich die EU-Staaten und das Europaparlament bisher nicht auf den EU-Finanzrahmen für die nächsten sieben Jahre einigen konnten. Deutschland lehnt diese Art "europäischer Sozialhilfe" ab, muss die Gelder aber auch nicht abrufen.

Schließlich fanden die Minister einen Kompromiss für die Vergabe von Geldern aus dem "Globalisierungsfonds", für den bis zum Jahr 2020 1,05 Milliarden Euro vorgesehen sind - wiederum unter Vorbehalt einer Haushaltseinigung mit dem Europaparlament. Aus dem Fonds werden Menschen unterstützt, die ihre Arbeit verlieren, weil ihr Unternehmen Europa verlässt. Auf Betreiben Deutschlands und Frankreichs müssen die Gelder auch zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt werden. Für jeden betroffenen Arbeitslosen, der von dem Fonds profitiert, soll auch ein junger Mensch ohne Job unterstützt werden.