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EU-Haushaltspakt: Deutschland erwirkt Verschärfung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Brüssel - In den jüngsten Verhandlungen zur Haushaltsdisziplin der EU-Länder hat sich Deutschland offenbar in einem wichtigen Punkt durchgesetzt: So sollen dem neuesten Entwurf zufolge die Hilfszahlungen aus dem künftigen Euro-Rettungsfonds ESM an die Unterzeichnung und Einhaltung des Pakts gebunden werden.

Den Grundsatzbeschluss für den Pakt wurde auf dem EU-Gipfel Anfang Dezember gefasst. Die Vereinbarung sieht gesetzlich festgeschriebene Schuldenbremsen und automatische Strafen für Defizitsünder vor. Dass nun auch Hilfszahlungen aus dem voraussichtlich im Sommer in Kraft tretenden dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM offenbar an die Unterzeichnung und Einhaltung des Pakts gebunden werden sollen, ist ein Sieg für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die am Abend mit den Regierungschefs aus Österreich, Schweden und Portugal, Werner Faymann, Fredrik Reinfeldt und Pedro Passos Coelho, auf Schloss Meseberg zusammenkam.

Zwischenstaatlicher Vertrag - Großbritannien außen vor

Das letzte Wort über den Vertrag ist jedoch noch nicht gesprochen. Am Montag beraten die Finanzminister darüber, eine politische Einigung ist für den Gipfel am 30. Januar geplant. Die Unterzeichnung könnte im März folgen.

Kern der Unterzeichnerländer sind die 17 Euro-Staaten. Da Großbritannien sich nicht beteiligt, wird der Pakt als zwischenstaatlicher Vertrag geschlossen, anstatt die EU-Verträge zu ändern. Die anderen EU-Länder nahmen an den Beratungen teil.

Keine Verankerung in nationalen Verfassungen

Allerdings wurde die Vereinbarung auch an einer Stelle aufgeweicht: Demnach sollen die Schuldenbremsen nicht mehr zwingend in den nationalen Verfassungen oder auf gleichwertiger Gesetzesebene verankert werden. In dem Entwurf heißt es, die Vereinbarungen sollten "durch Regeln mit bindender Kraft und permanentem Charakter, vorzugsweise in der Verfassung, oder anderweitig garantiert im nationalen Haushaltsgebungsprozess respektiert werden".

Allerdings drohen den Unterzeichnern des Vertrags Sanktionen, die den Pakt nicht in der genannten Weise fest in nationalem Recht verankern. Sie können von den anderen Unterzeichnerstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und letzten Endes mit Strafzahlungen belegt werden.

Als Zugeständnis an Ländern wie Polen sollen Nicht-Euro-Länder, die den Pakt unterzeichnen, mindestens einmal jährlich an den künftigen halbjährlichen Euro-Gipfeln teilnehmen dürfen. Auch der Präsident des Europaparlaments könnte demnach eingeladen werden.

Der Pakt soll dem Entwurf zufolge in Kraft treten, sobald zwölf Euro-Länder den Vertrag ratifiziert haben. Als Zieldatum wird der 1. Januar 2013 genannt. In dem Papier ist zudem die Rede davon, die Vereinbarung "innerhalb von maximal fünf Jahren" in die bestehenden EU-Verträge zu überführen.