EU: Gläubiger und Aktionäre sollen für Bankenrettungen zahlen
Stand: 06.01.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Brüssel - Für die Rettung kriselnder Banken sollen in der EU künftig Gläubiger und Aktionäre aufkommen. So könnten hohe Belastungen für Staaten und Steuerzahler verhindert werden, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel und bestätigte damit Pläne vom vergangenen Oktober. Bis zum März sollen nun Branchenbeteiligte befragt werden.
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte: "Wir müssen ein System einrichten, mit dem Europa in einem geordneten Verfahren Bankenpleiten lösen kann, ohne dass die Steuerzahler wieder einmal die Rechnung übernehmen müssen."
Barnier will bis zum Sommer einen konkreten Gesetzesvorschlag machen. Dann müssen EU-Staaten und Europaparlament zustimmen. Die neuen Regeln können laut EU-Diplomaten nicht vor 2013/14 in Kraft treten.
In der Finanz- und Bankenkrise waren zahlreiche Kreditinstitute mit staatlichen Hilfen gerettet worden - die Kosten summierten sich nach Schätzung der Kommission auf 13 Prozent der europäischen Wirtschaftsleistung.
Europas Bankenaufseher sollen früh in die Geschäfte einer maroden Bank eingreifen können, um eine Insolvenz zu verhindern. Sie könnten die Ablösung des Vorstandes verlangen, die Zahlung von Dividenden verbieten und den Verkauf kriselnder Geschäftsbereiche anordnen. So würde die Bank zunächst ohne Hilfe des Staates frisches Kapital erhalten.
Bei einer Pleite würden dann Aktionäre und Gläubiger an den Verlusten beteiligt. Dazu sollen Aufseher das Recht erhalten, gewisse Verbindlichkeiten von Kreditinstituten abzuschreiben. Derzeitige Anleihen seien nicht betroffen, versicherte die Kommission. Es gehe nur um künftige Anleihen, die nach Inkrafttreten der EU-Gesetzgebung ausgegeben werden.