EU genehmigt Banken-Rettungsschirm bis Ende 2010
Stand: 23.06.2010
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Brüssel - Wie die EU-Kommission am Mittwoch mitteilte, darf Deutschland den Rettungsschirm für Kreditinstitute jetzt bis Jahresende bereithalten. Ursprünglich war das im Herbst 2008 beschlossene Maßnahmepaket bis Ende Juni genehmigt worden.
Der Rettungsschirm sieht staatliche Garantien für Banken vor, für die Institute ab Juli allerdings höhere Zinsen als bisher zahlen müssen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrung vermieden und die Banken zu einer Refinanzierung am Markt ermuntert werden. Die deutschen Maßnahmen sind aus Sicht der EU-Kommission ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung ernster volkswirtschaftlicher Störungen.
Im Oktober 2008 war zur "aktuellen Gefahrenabwehr" ein sogenannter Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) als Sondervermögen des Bundes eingerichtet worden, der bis zu 400 Milliarden Euro an Garantien abgeben kann. Eine Refinanzierung der Banken ist ferner über staatliche Beteiligungen möglich wie über den Erwerb stimmrechtsloser Vorzugsaktien, Aktien oder Genussscheine. Dafür ist eine Summe von 80 Milliarden Euro vorgesehen. Zur Absicherung des Fonds gibt es schließlich eine Garantiesumme von 20 Milliarden Euro.