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EU-Finanzminister einigen sich auf Bankenaufsicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Brüssel - Es war ein zäher Kampf: Die EU-Finanzminister haben nach monatelangen Streitigkeiten und 14-stündigen Verhandlungen in den frühen Morgenstunden schließlich eine Einigung über die Regeln gefunden, nach denen die neue Aufsicht über die 6000 Banken der Eurozone bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt und aufgebaut werden soll. Die Bankenaufsicht soll im März 2014 ihre Arbeit aufnehmen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich zufrieden über die Einigung der EU-Finanzminister auf den Aufbau einer europäischen Bankenaufsicht gezeigt. "Das zeigt, wir stehen zu dem, was wir verabredet haben: Schritt für Schritt, mühsam Europa voranzubringen", sagte Schäuble in der Nacht zum Donnerstag in Brüssel. Es gebe eine klare Abgrenzung zwischen der europäischen und der nationalen Aufsicht. Auch sei die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) sichergestellt.

"Insofern glaube ich, dass wir die wesentlichen Punkte erreicht haben, um jetzt eine europäische Bankenaufsicht zu schaffen, die 2014 ihre Arbeit aufnehmen soll", sagte Schäuble. "Und ich glaube, das ist auch ein guter Beitrag für das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, das heute Nachmittag in Brüssel beginnt." Die Bankenaufsicht ist einer der Schritte zum Umbau der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, über die am heutigen Donnerstag die Staats- und Regierungschefs beim EU-Gipfel diskutieren.

Sinn der neuen Aufsicht

Die Aufsicht soll verhindern, dass Banken von nationalen Aufsichtsbehörden nicht streng genug kontrolliert werden und dann durch Finanzprobleme Staaten oder gar das gesamte europäische Finanzsystem in Schwierigkeiten bringen. In der Krise waren etwa Länder wie Spanien oder Irland gezwungen, ihre Banken mit Milliardenbeträgen aus Steuergeldern zu stützen.

Reichweite der neuen Aufsicht

Die neuen Kontrolleure sollen sogenannte systemrelevante, also besonders große und grenzüberschreitend tätige Banken überwachen. Das soll Geldhäuser betreffen mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes.

Die anderen Banken verbleiben unter der nationalen Aufsicht - es sei denn, die EZB zieht die Überwachung in begründeten Fällen an sich. Das kann etwa Banken betreffen, die Finanzhilfe erhalten. Die deutschen Sparkassen dürften damit unter nationaler Aufsicht verbleiben.

Direkte Bankenrekapitalisierung

Die neue Bankenaufsicht ist eine Voraussetzung dafür, dass angeschlagene Banken direkt Finanzspritzen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM bekommen können.

Dies wird nun voraussichtlich nicht vor März 2014 geschehen. Denn frühestens zu diesem Zeitpunkt soll die neue Aufsicht voll arbeitsfähig sein. Das ist besonders für Deutschland die Bedingung für den Einsatz dieses Hilfsmittels

Ansiedlung bei der EZB

Die neue Aufsicht soll auf jeden Fall für die 17 Euro-Länder gelten und bei der EZB angesiedelt werden, andere EU-Staaten können sich freiwillig anschließen. In einem neuen Aufsichtsgremium sollen je ein Vertreter der 17 nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder, vier EZB-Vertreter sowie ein Präsident sitzen. Ein Lenkungsausschuss mit weniger Mitgliedern soll dem Gremium vorarbeiten.

Trennung von Aufsicht und Geldpolitik

Deutschland setzte sich in den Verhandlungen besonders hartnäckig für eine strikte Trennung zwischen Geldpolitik und Bankenaufsicht bei der EZB ein, um die Unabhängigkeit der Zentralbank zu gewährleisten. Damit der Gouverneursrat der EZB - der für die Geldpolitik zuständig ist, aber dennoch die wichtigen Entscheidungen der Aufsicht absegnen muss - in Konflikten mit der neuen Aufsicht nicht die Überhand gewinnt, soll ein unabhängiges Vermittlungsgremium das letzte Wort haben.

Wahrung der Interessen der nichtteilnehmenden Staaten

Die nicht an der neuen Aufsicht teilnehmenden EU-Staaten fürchteten, dass sie in Zukunft im Rahmen der bereits existierenden Europäischen Bankenaufsicht (EBA) regelmäßig von den anderen Ländern überstimmt werden. Damit dies nicht passiert, braucht es bei verpflichtenden Entscheidungen eine Mehrheit sowohl unter den Mitgliedern als auch unter den Nicht-Mitgliedern der neuen Aufsicht. Die EBA ist für einheitliche Regeln für alle Banken der EU zuständig.