ESM: Urteilsverkündung am Mittwoch trotz Gauweiler-Klage
Stand: 11.09.2012
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat bestätigt, dass das Urteil zum neuen Rettungsschirm ESM am morgigen Mittwoch verkündet werde. Die Eilklage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der das verhindern wollte, ist gescheitert.
Gauweiler wollte den Rettungsschirm stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss zum Ankauf von Staatsanleihen rückgängig macht.
Gauweiler argumentiert, dass der EZB-Beschluss, unter bestimmten Voraussetzungen unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, die Beurteilung der Euro-Rettungsmaßnahmen entscheidend geändert habe und zu einem unkalkulierbaren Risiko für den Bundeshaushalt werde. Der Euro-Gegner hatte deshalb in seinem Eilantrag von vergangener Woche gefordert, dem Bundespräsidenten die Ratifikation des ESM-Vertrages zu untersagen, solange die EZB ihren Beschluss nicht aufhebt und dessen Wiederholung verbindlich ausgeschlossen hat.
Das Bundesverfassungsgericht wird nach der nun verkündeten Entscheidung wie geplant am Mittwoch sein Urteil zu früheren Eilklagen gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt verkünden. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen; dies wurde aber wegen mehrerer Eilklagen verschoben.