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ESM und Fiskalpakt - Verfassungsrichter in der Pflicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Auf den Karlsruher Verfassungsrichtern lastet ein enormer Druck. Sie müssen darüber entscheiden, ob der am Freitag in Bundestag und Bundesrat beschlossene dauerhafte Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt für strenge Schuldengrenzen gesetzeskonform sind. Fragen und Antworten.

Wer klagt in Karlsruhe?

Direkt nach den Beschlüssen in Bundestag und Bundesrat gingen mehrere Klageschriften per Fax und Post in Karlsruhe ein. Allein der Verfassungsbeschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" haben sich rund 12.000 Bürger, aber auch der Bund der Steuerzahler angeschlossen. Vertreten wird sie von der früheren Bundesjustizministerin  Herta Däubler-Gmelin (SPD). Hinzu kommen die Linke-Fraktion im Bundestag, eine Klage des CSU-Politikers Peter Gauweiler, eine Gruppe von Klägern um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider sowie Einzelklagen von mehreren Privatpersonen.

Wie gehen die Kläger vor?

Die Linke-Fraktion klagt zweigleisig: Einmal per Organklage, weil sie die Rechte des Bundestags verletzt sieht. Etwa, weil die Hoheit über den Haushalt - und damit über das Geld der Steuerzahler - durch die Milliardenrisiken des ESM beschnitten wird. Zudem reichten die 76 Abgeordneten als Privatpersonen Verfassungsbeschwerden ein. Zunächst geht es um einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Das Gericht muss hierbei entscheiden, ob es Bundespräsident Joachim Gauck das Unterzeichnen der Gesetze untersagen will, weil es grundsätzliche Bedenken hat. Dies kann binnen drei Wochen geschehen. Stoppen die Richter die Vorhaben, müsste es zu einer grundsätzlichen Entscheidung in der Hauptsache kommen. Das würde mindestens mehrere Monate dauern. Auch andere Kläger wie Gauweiler haben dieses zweigleisige Verfahren - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Organklage - gewählt.

Was sind die Begründungen für die Klagen gegen den ESM?

Gauweiler klagt nur gegen den ESM. Er argumentiert, mit den Regelungen zum ESM werde das Verbot von Finanzhilfen an kriselnde Eurostaaten ("Bail-out-Verbot") faktisch aufgehoben. Der ESM-Vertrag übertrage die Verfügung über deutsche Steuergelder in dreistelliger Milliardenhöhe auf eine demokratisch nicht legitimierte Organisation. "Der ESM-Vertrag begründet einen mit dem Demokratieprinzip unvereinbaren Haftungs- und Leistungsautomatismus." Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) werde als unkündbarer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen, Deutschland hafte mit 190 Milliarden Euro. Wenn andere Staaten nicht genügend Kapital überweisen, werde Deutschlands Beitrag automatisch höher. Ohne Bundestagsbeschluss könnten zusätzliche Milliardensummen beschlossen werden.

Was sind die Begründungen für die Klagen gegen den Fiskalpakt?

Im Kampf gegen die Schuldenkrise haben bis auf Tschechien und Großbritannien alle EU-Staaten den Pakt für strenge Haushaltsregeln unterzeichnet. Angestrebt werden damit ausgeglichene Haushalte. Das bedeutet enorme Sparzwänge - wer zu hohe Schulden macht, kann vor dem Europäischen Gerichtshof auf hohe Strafen verklagt werden. Die Linke fürchtet, dass dies auch in Deutschland zu Renten- und Lohnkürzungen, aber auch zu Schwimmbad- und Bibliothekenschließungen in den Kommunen führen kann. "Mit dem Fiskalpakt wird Sozialabbau in Marmor gemeißelt", sagt Linke-Chefin Katja Kipping. Argumentiert wird, dass durch beide Projekte das Wahlrecht der Bürger entwertet werde, weil den Abgeordneten haushaltspolitische Spielräume genommen werden.

Was würde eine Blockade von ESM und Fiskalpakt bedeuten?

Union und FDP sind optimistisch, dass die Klagen scheitern werden, zumal es jeweils Zweidrittel-Mehrheiten gab. Sollte es zu einer Blockade kommen, wäre dies beim Fiskalpakt kein großes Problem, er soll ohnehin erst 2013 in Kraft treten. Die größte Sorge gilt dem ESM. Er sollte am 1. Juli starten. Vorerst gilt nun weiterhin der noch über ein Hilfsvolumen von 250 Milliarden Euro verfügende Rettungsschirm EFSF. Spanien und Zypern brauchen dringend Geld. Ist der ESM länger blockiert, dürften die Turbulenzen groß sein, weil ein dauerhafter Schirm als Brandmauer gegen Spekulationen wichtig ist. Für Italien wäre wohl ohnehin der ESM ebenso zu klein wie der EFSF.

Muss es nicht eine Volksabstimmung zu dem Euro-Paket geben?

Langfristig mit Sicherheit, das sagt auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Linke-Fraktionschef Gregor Gysi sieht den Zeitpunkt jetzt schon erreicht. Werden immer mehr Kompetenzen nach Brüssel übertragen, müsste nach § 146 des Grundgesetzes über eine neue Verfassung per Volksabstimmung abgestimmt werden. Die jüngsten Richtersprüche aus Karlsruhe zeigen, dass sich die Politik unter den Zwängen der Eurokrise immer stärker in einem Graubereich bewegt. Urteilt das Verfassungsgericht, ESM und Fiskalpakt seien vom Grundgesetz nicht mehr gedeckt, könnte die Regierung theoretisch versuchen, die Instrumente per Volksentscheid über eine neue Verfassung durchzusetzen. Eine Mehrheit wäre aber unwahrscheinlich.