Erholung gefällig? Chef kann mit Beihilfe unterstützen

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 02.08.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Neustadt an der Weinstraße - Chefs können ihren Mitarbeitern - unabhängig vom Urlaubsgeld - pro Jahr bis zu 156 Euro Erholungsbeihilfe zahlen. Darauf weist der Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Der Arbeitnehmer muss den Betrag in der Regel nicht versteuern.
Wichtig: Zwischen dem Erholungsurlaub und der Auszahlung sollten höchstens drei Monate liegen. Das Geld könnten Arbeitnehmer zum Beispiel als Zuschuss für einen Strandurlaub, eine Wandertour oder für den Besuch eines Vergnügungsparks verwenden.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Distingo Bank:
2,31 % Zinsen p.a. (vorher 2,36 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden gesenkt:
- 9 Monate 2,10 % p.a. (vorher 2,39 % p.a.)
- 1 Jahr 2,25 % p.a. (vorher 2,38 % p.a.)
Tagesgeld der Renault Bank:
2,40 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 250.000 Euro,
garantiert für 3 Monate ab Kontoeröffnung
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 1 Jahr 2,25 % p.a. (vorher 2,35 % p.a.)
- 2 Jahre 2,30 % p.a. (vorher 2,40 % p.a.)
- 3 Jahre 2,35 % p.a. (vorher 2,40 % p.a.)
- 4 Jahre 2,40 % p.a. (vorher 2,50 % p.a.)
- 5 Jahre 2,45 % p.a. (vorher 2,50 % p.a.)
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