Erhöhung der Rente kann Pflicht zur Steuererklärung nach sich ziehen
Stand: 25.08.2014
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Berlin. Senioren, deren Rente zum 1. Juli erhöht wurde, müssen für das aktuelle Jahr möglicherweise eine Steuererklärung abgeben. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in Berlin hin.
Denn die Rentenerhöhung könnte dazu führen, dass die Einkünfte eines Ruheständlers nun über dem steuerfreien Freibetrag liegen. Der Freibetrag, bis zu dem Rentner keine Steuern zahlen müssen, liegt für das Jahr 2014 bei 8492 Euro.
Ob eine Steuererklärung nötig ist, hänge aber letztlich von der Gesamthöhe der Einkünfte und vom Jahr des Renteneintritts ab, erläutert die BStBK. Steuermindernd wirken können bei Senioren unter anderem Krankenkassenbeiträge und unter bestimmten Voraussetzungen Ausgaben im Zusammenhang mit Krankheiten. Die Renten wurden im Juli um 2,53 Prozent in den neuen und 1,67 Prozent in den alten Bundesländern erhöht.