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Erbschaftssteuer auf Lebensversicherung umgehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Erbschaftsteuer wird nicht nur für Immobilien, Wertpapiere und Bargeld fällig. Auch auf Leistungen aus Lebensversicherungen muss sie gezahlt werden. Die Steuerbelastung lässt sich aber oft reduzieren oder gar völlig vermeiden, erklärt Anita Käding, Steuerreferentin beim Bund der Steuerzahler in Berlin. Dies sei allerdings weitgehend unbekannt.

Versichert beispielsweise die Frau das Leben ihres Mannes selbst und zahlt sie die Versicherungsprämien ein, liegt beim Tod des Partners kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb vor. In diesem Fall erhält die Frau die Versicherungssumme aufgrund eines selbst abgeschlossenen Vertrages und nicht aufgrund des Vertrages des Partners. Es fallen dann keine Erbschaftsteuern an. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können von diesem Modell genauso profitieren.