Erbausschlagung: Sechs Wochen Bedenkzeit
Stand: 16.04.2015
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Berlin - Ist der Nachlass eines Verstorbenen überschuldet, können Hinterbliebene die Erbschaft ausschlagen. Doch Erben sollten diese Entscheidung nicht allzu lange hinauszögern.
Ansonsten könnte die Option verstreichen, das Erbe auszuschlagen, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Grundsätzlich gilt: Ist man als Erbe berufen, so hat man sechs Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob man eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen will. Ausnahme: Hat der Verstorbene im Ausland gelebt oder ist der Erbe selbst im Ausland unterwegs gewesen, bleiben ihm sechs Monate Zeit. Bleibt man tatenlos, gilt die Erbschaft nach Ablauf dieser Fristen als angenommen.
Die Fristen beginnen, sobald das Testament eröffnet und dem Erben eine beglaubigte Kopie davon in den Briefkasten eingeworfen oder vom Postboten übergeben worden ist. Gibt es kein Testament, so laufen die Fristen, sobald die Angehörigen über die Erbschaft informiert worden sind. Dies geschieht durch Übermittlung des schriftlichen Erbschaftsprotokolls.