Elternunterhalt: Falsche Vermögensauskunft ist strafbar
Stand: 12.02.2014
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Krefeld - Eltern haften für ihre Kinder. Allerdings kann das auch umgekehrt gelten. "Werden die Eltern pflegebedürftig und reicht deren Einkommen nicht aus, um die Kosten zu decken, wenden sich die Sozialämter in der Regel an die Kinder", erklärt Rechtsanwalt Jochem Schausten aus Krefeld. Die Sozialhilfeträger verlangen in diesem Fall von den Kindern Auskunft über deren Einkommen und Vermögen.
Dabei sollten Kinder ehrlich sein: "Die Angaben müssen vollständig und richtig sein", sagt Schausten, der auch Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Familienrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Werden Einkünfte oder Vermögensteile verschwiegen, kann das unangenehme Folgen haben, sollte das herauskommen. "Das wird in der Regel als Betrug gewertet", sagt Schausten. "Und der ist strafbar."