Eltern können Kaufverträge minderjähriger Kinder rückgängig machen
Stand: 04.03.2014
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Düsseldorf - Kinder und Jugendliche sind vom 7. bis zum 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt: Kaufverträge, die ohne Einwilligung der Eltern abgeschlossen wurden, sind unwirksam, heißt es in dem Ratgeber "Richtig reklamieren" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Eltern können die Verträge daher nachträglich ablehnen, wenn sie damit nicht einverstanden sind.
Wichtig zu wissen: Kaufverträge Minderjähriger können ausnahmsweise auch ohne Zustimmung der Eltern gültig sein. Das ist etwa dann der Fall, wenn Kinder die gekauften Dinge aus Mitteln bezahlt haben, die die Eltern ihnen zu diesem Zweck gegeben haben oder ihnen zur freien Verfügung überlassen wurde, zum Beispiel Taschengeld.