Elektronisches Finanzamt: Daten prüfen
Stand: 21.03.2012
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Berlin - Der Datenabgleich mit den Finanzbehörden erfolgt elektronisch. Das Finanzamt ist daher bereits über Lohnzahlungen sowie Arbeitslosen- oder Elterngeld informiert, wie der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mitteilt. Dennoch sollten sich Steuerzahler nicht darauf verlassen, dass alle Daten korrekt seien.
Neben Arbeitgebern müssten auch Krankenversicherungen die Finanzämter über die gezahlten und zurückerstatteten Beiträge informieren. Auch seien private Rentenversicherungen verpflichtet, Beiträge zu Riester- oder Rüruprenten zu melden. Dennoch benötigten auch Steuerzahler diese Daten. Der Grund: Sie müssen die Beträge weiterhin in ihrer Steuererklärung angeben.
Das Problem dabei: Die Bruttobeträge wichen oft von den ausgezahlten Beträgen ab, erklärt der Verband. Verbraucher seien daher auf Bescheinigungen von Krankenkassen und Versicherungsträgern angewiesen. Im Zweifel sollten sie darauf bestehen, dass etwa die Krankenkassen ihnen ein entsprechendes Schreiben zusenden. Andernfalls könnten sie nicht prüfen, ob die an das Finanzamt übermittelten Daten stimmen.