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Elektronische Steuerkarte: Fehlerhafte Lohnabrechnungen drohen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Hunderttausenden Arbeitnehmern drohen im neuen Jahr fehlerhafte Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Der Grund sei die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, so die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG). Probeläufe hätten in der Vergangenheit gezeigt, dass Daten von Arbeitnehmern bei der Finanzverwaltung, auf welche die Lohnbüros von Firmen zugreifen, in "rund fünf Prozent" der Fälle falsch gewesen seien, erklärte DSTG-Vorsitzender Thomas Eigenthaler am Montag in Berlin. Hintergrund sei, dass bei der Finanzverwaltung teils fehlerhafte Daten anderer Behörden hinterlegt seien.

Ab 2013 wird die bisherige Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig abgeschafft. Die Daten der Steuerzahler - die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - werden dann beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Dabei handelt es sich unter anderem um Steuerklasse, Kirchensteuermerkmale, Kinder- und Lohnsteuerfreibeträge. Die Lohnbüros von Unternehmen können mit einer entsprechenden Identifikation die Daten der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt abrufen. Die entsprechende Datenbank wurde in den vergangenen Jahren aufgebaut.

"Die Probeläufe in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Datenqualität nicht hundertprozentig ist", sagte DSTG-Chef Eigenthaler. So seien Arbeitnehmer etwa einer Religion zugeordnet worden, obwohl diese schon seit längerem aus der Kirche ausgetreten waren, oder bereits verheiratete Personen in der Datenbank noch als ledig vermerkt gewesen. Die Finanzverwaltung bekomme diese Daten von anderen Behörden wie Standesämtern zugeliefert. "Wenn diese Daten nicht richtig sind, kann es zu falschen Lohnabrechnungen kommen", sagte Eigenthaler.

Die fehlerhaften Daten könnten ab Januar in "hunderttausenden von Fällen republikweit" zu falschen Lohnabrechnungen führen, sagte Eigenthaler. Mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte hätten die Finanzämter Aufgaben von den Kommunen "ohne Personalausgleich" übertragen bekommen. Davon sei die Finanzverwaltung "nicht begeistert" gewesen. Die Finanzämter treffe in der Sache keine Schuld.

Die fehlerhaften Daten könnten sich sowohl zugunsten als auch zuungunsten der Steuerzahler auswirken, sagte Eigenthaler. In jedem Fall aber sollten sich Arbeitnehmer bei Abweichungen mit den Finanzbehörden in Verbindung setzen. Vorab könnten Arbeitnehmer im Zweifelsfall aber auch den Kontakt zur Lohnabteilung in ihrem Unternehmen suchen, um zu überprüfen, ob diesen die richtigen Daten vorlägen, sagte DTSG-Chef Eigenthaler. Die DSTG ist die gewerkschaftliche Vertretung der rund 110.000 Beschäftigten in der deutschen Finanzverwaltung.