Einlagensicherung bei Privatbanken wird ab 2015 gemindert
Stand: 14.11.2014
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Berlin/Düsseldorf - Die Sicherungsgrenze für Guthaben von Sparern wird 2015 sinken. Das vermeldet der Bundesverbandes deutscher Banken. Demnach wird angelegtes Geld nur noch bis zu einem Fünftel des haftenden Eigenkapitals von Privatbanken geschützt sein. Bislang lag die Sicherungshöhe bei 30 Prozent. Die Neuregelung tritt am 1.Januar 2015 in Kraft.
Bis 2025 soll die Sicherungsgrenze schrittweise weiter bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und den öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Institute haben jeweils eigene Sicherungssysteme, die im Falle einer Bankpleite einspringen.
Bankenverband sieht keine Gefahr für deutsche Sparer
Kunden müssten sich jetzt aber keine Sorgen um ihr Erspartes machen, erklärt Julia Topar vom Bankenverband. "Für die breite Masse der Sparer hat das keine Auswirkungen", sagt auch Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch die gesetzliche Einlagensicherung seien innerhalb der EU ohnehin 100 000 Euro pro Kunde pro Bank geschützt, erklärt Feck. Erst danach greifen die
Einlagen- und Sicherungssysteme der Geldinstitute. Nach Angaben des Bankenverbandes liegt der Schutz bei der kleinsten Mitgliedsbank nach der Absenkung der Sicherungsgrenze noch bei 1 Million Euro pro Kunde.
Nicht alle Einlagen fallen unter den Schutz
"Geschützt durch diese Einlagensicherung sind Kundengelder zum Beispiel auf Tagesgeldkonten", sagt Julia Topar. Aber auch Einlagen auf Festgeld- und Girokonten sowie Sparbüchern seien gesichert. Nicht unter den Schutz fielen dagegen Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, etwa Inhaberschuldverschreibungen oder Zertifikate. Auch Aktien und Anleihen sind nicht von der Einlagensicherung erfasst, denn sie werden lediglich von der Bank verwahrt.
"Einlagensicherungssysteme sind wichtig für Kundenvertrauen"
"Die Einlagensicherungssysteme der Banken sind wichtig, um das Vertrauen der Kunden zu erhalten", erklärt Markus Feck. In einigen Fällen habe sich auch gezeigt, dass das System funktioniere, etwa bei der Privatbank Reithinger oder der Noa-Bank. Niels Nauhauser von der Verbaucherzentrale Baden-Württemberg sieht das etwas kritischer: "Den großen Test hat das System noch nicht bestanden."
Ginge ein großes Geldinstitut pleite, könne es schwer werden, das Versprechen zu erfüllen. Kunden, die sich Sorgen machen, könnten ihr Guthaben so splitten, dass sie jeweils 100 000 Euro bei einem Institut nicht übersteigen.