Einlagensicherung: Bankkunden werden schneller entschädigt
Stand: 31.05.2016
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Berlin - Bankkunden sollen in Zukunft im Fall einer Bankinsolvenz schneller entschädigt werden. Die Auszahlfrist der gesetzlichen Einlagensicherung verkürzt sich in Deutschland ab 1. Juni von 20 auf 7 Arbeitstage. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.
Damit setzen die deutschen Sicherungssysteme Vorgaben der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie um. Wenn die Finanzaufsicht einen Entschädigungsfall bei einem Kreditinstitut feststellt, erfolgt die Auszahlung innerhalb dieser Frist automatisch. In den EU-Staaten sind laut EU-Richtlinie im Pleitefall Einlagen in Höhe von maximal 100 000 Euro pro Anleger geschützt. Dazu gehören unter anderem Festgeld-, Tagesgeld oder Girokonto-Guthaben. Zusätzlich zu dem gesetzlichen Schutz gibt es in Deutschland von den Kreditinstituten weitere freiwillige Sicherungen, die die Einlagen der Kunden absichern.