Einlagen in Wohnungsbaugenossenschaften jetzt pfändungssicher
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 19.07.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Düsseldorf - Einlagen für die Nutzung von Genossenschaftswohnungen sind ab sofort vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf aufmerksam.
Diese Regelung des neuen Verbraucherinsolvenzrechts ist bereits mit der Verkündung des Gesetzes am 18. Juli in Kraft getreten. Das restliche Gesetzespaket gilt ab dem 1. Juli 2014.
Während Mietkautionen bislang bereits tabu waren, müssen nun auch insolvente Mieter in Wohnungsbaugenossenschaften nicht mehr fürchten, dass die gezahlten Einlagen gepfändet werden können. Der Pfändungsschutz für diese Einlagen gilt für Beträge bis zur vierfachen Miete, maximal bis zu 2000 Euro.
Nachrichten zum Thema
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Ikano Bank:
3,41 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert ab Kontoeröffnung
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 3 Monate 2,90 % (vorher 3,03 %)
Tagesgeldangebote vergleichen
-
Sparzinsen von rund 800 Banken im Vergleich
-
Bis zu 3,65 % Zinsen aufs Tagesgeld
-
Nur Angebote mit 100% Einlagensicherung