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Einige Bausparkassen werden abgemahnt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Stuttgart - Verbraucherschützer kritisieren weiterhin die Kündigungsmodalitäten einiger Bausparkassen und mahnen konkrete Institute ab. So fordern sie beispielsweise, dass die Landesbausparkasse (LBS) Südwest ihr erneuertes Kündigungsrecht aus den Verträgen entfernt.

Das im Frühjahr in Verträgen eingeführte Kündigungsrecht solle 15 Jahre nach Abschluss eines Vertrags gelten, selbst wenn er nicht voll bespart sei. Das gehe zu Lasten der Verbraucher, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Dagegen werden wir zur Not vor Gericht ziehen." Auch gegen den Verband Privater Bausparkassen will die VBZ vorgehen. Bausparkassen-Vertreter sahen die Ankündigung gelassen. Die Bausparbranche durchlebt schwierige Zeiten. Altverträge mit hohen Sparzinsen belasten ihr Geschäft. Seit 2015 kündigen die Kassen massenhaft solche Altverträge - es gibt zahlreiche Prozesse, der Bundesgerichtshof (BGH) wird wohl 2017 ein Machtwort sprechen. Mit dem neuen Kündigungsrecht in neuen Verträgen wiederum wollen die Kassen nach Lesart der Verbraucherschützer für die Zukunft sicherstellen, dass künftig keine Altlasten mehr entstehen - heute abgeschlossene Bausparverträge enthalten niedrige Darlehenszinsen, die in 15 Jahren für Verbraucher lukrativ sein könnten.

Gegen vorzeitige Kündigungen wehren

Der übliche Bausparer käme laut Verbraucherschützer Nauhauser nach 15 Jahren aber nur auf etwa 70 Prozent der Bausparsumme, wenn er die monatlichen Regelbeträge eingezahlt hat und mangels Bedarf den Vertrag nicht zum Darlehen gewandelt hat. Die verbliebenen 30 Prozent der Bausparsumme könnten also noch als Darlehen genutzt werden - in heutigen Niedrigzins-Zeiten ist das der für Verbraucher attraktive Teil des Vertrags. "Man kann nicht alles in die Verträge reinschreiben, wie man es gerne hätte", sagte Nauhauser. Er kritisierte die LBS Südwest auf einer Veranstaltung seines Hauses zu Verbraucherinteressen beim Bausparen. Vertreter der Kassen waren zwar eingeladen, hatten aber abgesagt. Ihnen wäre eine völlig unangemessene "Rolle auf der Anklagebank zugewiesen" worden, erklärte ein Sprecher des Verbandes der Privaten Bausparkassen die Absage.

Widerspruch zur Sicht der Verbraucherschützer kam bei der Veranstaltung nur von Thomas Happel, Abteilungsleiter bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Er räumte zwar ein, dass die "uneingeschränkte, unbedingte Zinsgarantie" der Bausparkassen bis vor zehn Jahren ein Fehler gewesen sei. Man hätte "Öffnungsklauseln" - also Kündigungsklauseln - hineinschreiben sollen, damit der jetzige "Klotz am Bein" gar nicht erst hätte entstehen können. Dass eine solche, neu eingeführte Öffnungsklausel nun aber gleich abgelehnt wird von Verbraucherschützern, konnte Happel nicht nachvollziehen. "Einen Tod muss man sterben: Entweder man möchte die Risiken, die künftig auf die Bausparkassen zukommen können, systemimmanent managen können, ohne die grundsätzliche Festzinsgarantie aufzugeben - dann braucht man Öffnungsklauseln", sagte Happel. Oder man nehme in Kauf, dass "in 20, 30 Jahren" abermals alte Zinsversprechen der Branche zu schaffen machen könnten.

Abmahnungen weiterer Bausparkassen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will auch den Verband Privater Bausparkassen abmahnen, der in Musterbedingungen für Verträge ähnlich wie die LBS eine Kündigungsmöglichkeit 15 Jahre nach Abschluss vorsieht. Das Vorgehen der Verbraucherschützer sei "völlig unverständlich", sagte der Sprecher der Privaten Bausparkassen, zu denen auch Wüstenrot und Schwäbisch Hall gehören. Man sehe der Abmahnung gelassen entgegen. Eine Sprecherin der LBS Südwest bestätigte den Eingang der Abmahnung. Die 15-Jahres-Kündigungsklausel sei branchenüblich und der Tarif sei - wie alle Tarife - von der BaFin genehmigt.