Einheitliches Kontopfändungsverfahren ist genehmigt
Stand: 23.09.2016
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Berlin - Die EU hat ihr Ziel erreicht. Eine neue Verordnung zur Kontopfändung wurde durchgesetzt. Ab jetzt soll die Kontopfändung in allen EU-Ländern vereinheitlicht werden und damit das Prozedere schneller gehen.
Das grenzüberschreitende Eintreiben von Schulden soll erleichtert werden. Dieses Ziel verfolgt die europäische Kontenpfändungsverordnung, für deren Umsetzung der Bundestag am Donnerstagabend den Weg frei gemacht hat. Durch ein einheitliches Verfahren wird es für Unternehmen und Privatleuten ab dem kommenden Jahr leichter, im EU-Ausland einen noch offenen Betrag auf dem Konto des Schuldners sperren zu lassen. Der Bundestag verabschiedete dafür letzte Details wie Zuständigkeiten und Durchführungsbestimmungen. Bislang gibt es in den einzelnen EU-Ländern ganz unterschiedliche Regelungen, was oft zu langwierigen Gerichtsprozessen führt.