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Eigenbeiträge bei Riester: Zinsen zählen nicht dazu

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Riester-Sparer, die von staatlichen Zulagen profitieren möchten, müssen einen Mindesteigenbetrag leisten. Die Mindestsumme liegt bei 4 Prozent der Vorjahreseinnahmen.

Darauf weist Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Der Eigenbetrag liege bei 4 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, mindestens aber bei 60 Euro pro Jahr. Wichtig hierbei zu beachten: Die Erträge des Riester-Vertrages fließen nicht mit in diese Berechnung ein. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) wird die Höhe des Mindesteigenbeitrages ohne die Zinsen berechnet (Az.: X R 41/13). Anzurechnen sind jedoch die zustehenden staatlichen Zulagen.

Die Grundzulage beträgt für jeden Zulagenberechtigten 154 Euro pro Jahr. Außerdem gibt es eine Kinderzulage. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Jahr und für Kinder, die davor geboren wurden, 185 Euro pro Jahr.